Frage:
Wie verhält es sich bei Lederwaren, dürfen diese nur aus dem Leder von islam-konform geschlachteten Tieren hergestellt werden?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Gegerbte Häute aller verendeten Tiere sind nicht mehr rituell unrein (Arabisch: nadschis). Imaam Asch-schafi’iy schließt davon die Häute von Schweinen und Hunden aus und nach Imaam Maalik sind nur die gegerbten Häute von Tieren rituell rein, die als tote Tiere nicht als nadschis gelten.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com