Frage:
Was sagen die verschiedenen Fiqh-Schulen zu der Nutzung von Pinseln, welche aus Schweineborsten hergestellt wurden?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Die Benützung von Pinseln, die aus Schweineborsten hergestellt wurden, ist nicht erlaubt, das diese als rituell unrein gelten (Arabisch: nadschis). Dies ist die Meinung der Hanafiiten, Schaafi’iiten und Hanbaliiten.
Nach den Maalikiiten, ist die Benützung solcher Pinseln erlaubt, da nach deren Meinung Schweineborsten als rituell rein (Arabisch: taahir) gelten, solange diese nicht aus der Haut des Schweines gezupft wurden. (siehe Al-mausuuatul-fiqhiyyah,
B. 20 , S. 35)
Bemerkung:
Die gleiche Regelung bezieht sich auch auf Pinsel, die aus Wildschweinborsten hergestellt wurden.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa- Kommission islam-wissen.com