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Kann ich trotz meiner noch nicht vollständig abgezahlten Bafög-Schulden die Haddsch vollziehen?


Frage:
Kann ich trotz meiner noch nicht vollständig abgezahlten Bafög-Schulden die Haddsch vollziehen?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Das Vollziehen der Haddsch trotz noch nicht vollständig abgezahlten Schulden ist erlaubt, da die Gültigkeit der Haddsch nicht davon abhängig ist.

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa-Kommission islam-wissen.com