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Ist man dazu verpflichtet, vierzig Schritte nach dem Toilettengang zu gehen?


Frage:
Ist man dazu verpflichtet, vierzig Schritte nach dem Toilettengang zu gehen?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Das Entfernen der Urinrückstände aus dem Harnleiter (wie z. B. durch Husten, Gehen, Aufsaugen der Urinrückstände mit Toilettenpapier, etc.) ist eine Muss-Handlung. Diese Handlung wird  “Al-istibraa´” genannt. Die Gelehrten haben jedoch keine bestimmte Vorgehensweise dafür festgelegt.

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com