Frage:
Ist Gold, welches man als Brautgabe erhalten hat, zakaah-pflichtig?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Gold und Silber (Münzen, Barren, etc.) sind zakaah-pflichtig (Zakaah auf Schmuck s. u.). Auch wenn es sich hierbei um die Brautgabe (Arabisch: Al-mahr) handelt.
Voraussetzungen, die Gold und Silber zakaah-pflichtig machen:
- Überschreiten des Nisaab: Der Nisaab von Gold entspricht dem aktuellen Wert von 85 g Gold.
Der Nisaab von Silber entspricht dem aktuellen Wert von 595 g Silber. Der Gesandte ALLAAHs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:
لَيْسَ فِيمَا دُونَ خَمْسِ أَوَاقٍ مِنَ الْوَرِقِ صَدَقَةٌ
“Unter fünf Awaaq von Silber (gibt es) keine Zakaah.” (Al-buchaariy 1459)
5 Awaaq entsprechen 595 Gramm.
- Fälligkeit der Abgabefrist: Die Zakaah ist innerhalb eines Lunarjahres zu entrichten.
- Überschreiten des Mindestbesitzzeitraumes: Man muss ein Mondjahr lang im Besitz dieser Edelmetalle sein.
- Besitz, Eigentum und uneingeschränkte Verfügungsgewalt
Die Zakaah für Gold und Silber beträgt 2,5% vom aktuellen Gesamtwert.
Sollte es sich hierbei um Gold- bzw. Silberschmuck in üblichen Mengen handeln, dann ist dieser nach allen Fiqh-Schule, außer nach der hanafiitischen Fiqh-Schule, nicht zakaah-pflichtig.
Nach Imaam Abu-haniifah ist Gold- und Silberschmuck prinzipiell zakaah-pflichtig und unterliegt den gleichen Bestimmungen wie Gold und Silber. Nach den anderen Imaamen ist dieser Schmuck zakaah-frei, weil eine Zakaah für ihn weder durch Quraan und noch durch Sunnah belegbar ist, und weil er im Allgemeinen nicht gewinnbringend ist. Nach diesen Gelehrten wird eigengenutzter Schmuck zakaah-pflichtig, wenn er in großen Mengen vorhanden ist, um Verschwendung (Arabisch: Israaf إسراف) vorzubeugen.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa- Kommission islam-wissen.com