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Ist es mir erlaubt, die Haddsch-Pilgerfahrt für meinen verstorbenen Großvater zu vollziehen?


Frage:
Ist es mir erlaubt, die Haddsch-Pilgerfahrt für meinen verstorbenen Großvater zu vollziehen?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Personen, die nicht oder nicht mehr in der Lage sind, die Haddsch-Pilgerfahrt persönlich zu vollziehen, können zur Erfüllung dieser Pflicht vertreten werden.

Der/die Stellvertreter/in muss seine/ihre eigene Pflicht zur Haddsch-Pilgerfahrt bereits erfüllt haben.

Haddsch-Pilgerfahrt für Verstorbene

Nachkommen oder Erben von Verstorbenen, die es zu Lebzeiten versäumt haben die Haddsch-Pilgerfahrt zu vollziehen, können diese Pflicht nachträglich stellvertretend für den Verstorbenen erfüllen.

Haddsch-Pilgerfahrt für Lebende

Alte und Kranke, die nicht mehr dazu in der Lage sind, die Haddsch- Pilgerfahrt persönlich zu vollziehen, können ihre Pflicht durch einen Stellvertreter erfüllen lassen.

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com