Frage:
Ist es erlaubt, während einer Geschäftsreise im Monat Ramadaan das Fasten auszusetzen?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Reisende dürfen das rituelle Fasten aussetzen. Die versäumten Tage holen sie nach Ramadaan nach.
Die Ausnahmeregel für Reisende gilt nur, wenn die Abreise vom Wohnort vor dem Morgenlicht erfolgt.
Reisende können das rituelle Fasten an allen Tagen der Reise und des Aufenthalts während der Reise aussetzen. Nach Imaam Abu-haniifah gilt dies, wenn die Aufenthaltsdauer am Reisezielort nicht länger als 14 volle Tage ist. Nach Imaam Maalik und Imaam Ahmad sind es 4 volle Tage mit 20 rituellen Pflichtgebeten. Nach Imaam Asch-schaafi’iy sind es drei Tage.
Für den Reisenden ist es jedoch erwünscht zu fasten, wenn es zu keiner Erschwernis führt.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com