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Ist es erlaubt, mit zwei Schwestern gleichzeitig verheiratet zu sein?


Frage:
Ist es erlaubt, mit zwei Schwestern gleichzeitig verheiratet zu sein?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!

Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Ein zeitgleiches Eheverhältnis mit einer Frau und einer weiteren Frau aus dem Kreise ihrer Blutsverwandten ist verboten (Arabisch: haraam).

Somit gilt, dass eine zeitgleiche Ehegemeinschaft mit zwei Schwestern verboten ist.

Im Quraan wird diesbezüglich Folgendes erwähnt:

حُرِّمَتۡ عَلَيۡكُمۡ (…) وَأَن تَجۡمَعُواْ بَيۡنَ ٱلۡأُخۡتَيۡنِ إِلَّا مَا قَدۡ سَلَفَۗ

“Euch wurden für verboten (zum Heiraten) erklärt: (…) und dass ihr zwei Schwestern gleichzeitig heiratet, es sei denn, was bereits geschehen ist.” (Quraan 4:23)

Die Fiqh-Gelehrten begründen das Ehehindernis mit der Abwendung von vermeidbaren Auseinandersetzungen und Zwistigkeiten innerhalb der Nahverwandtschaft, was im Falle ihres Auftretens die Familienbande gefährden kann. Analog dazu ist eine zeitgleiche Ehe mit einer Frau und deren Tante (mütterlicher- bzw. väterlicherseits) bzw. deren Nichte (Tochter des Bruders bzw. der Schwester) verboten.

Dieses Heiratsverbot findet sich auch in einem Hadiith des Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam):

‏نَهَى أَنْ تُنْكَحَ الْمَرْأَةُ عَلَى عَمَّتِهَا أَوْ الْعَمَّةُ عَلَى ابْنَةِ أَخِيهَا أَوْ الْمَرْأَةُ عَلَى خَالَتِهَا أَوْ الْخَالَةُ عَلَى بِنْتِ أُخْتِهَا

“Er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) verbot, dass man eine Frau neben ihrer Tante väterlicherseits heiratet, sowie die Tante väterlicherseits neben der Tochter ihres Bruders und die Frau neben ihrer Tante mütterlicherseits und die Tante mütterlicherseits neben der Tochter ihrer Schwester.” (T)

Es bestehen keine Bedenken, wenn der Ehemann eine dieser Frauen nach der Scheidung oder nach dem Tod der Nahverwandten heiratet.

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa- Kommission islam-wissen.com