Frage:
Ist der Konsum von “entalkoholisierten Getränken” erlaubt/halaal?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Alle entalkoholisierten Getränke sind zu vermeiden, da sie Chamr waren, die man nicht kaufen und nicht verarbeiten darf.
Getränke wie Gerstensaft, die man auch “alkoholfreie Biere” nennt, sind konsumierbar, wenn sie ohne Gärung verarbeitet wurden, d.h. sie waren zu keiner Zeit alkoholische Getränke gewesen.
Auch alkoholfreie Getränke in Analogie zum Essig, die in einem Herstellungsprozess ohne Unterbrechung ausgehend vom Saft, mit oder ohne Gärung, hergestellt wurden, sind halaal.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com