Frage:
Ist das Vollziehen der rituellen Ganzkörperwaschung während man leicht blutet, erlaubt? Wie lautet die Meinung der hanafiitischen Fiqh-Schule diesbezüglich?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Nach der hanafiitischen Fiqh-Schule, ist das Vollziehen der rituellen Ganzkörperwaschung (Ghusl) während man leicht blutet, erlaubt. Dennoch muss man zusätzlich anschließend die rituelle Gebetswaschung vollziehen, wenn die Blutung aufgehört hat.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com