Definition von Ud–hiyah
Als Ud–hiyah bezeichnet man die Opfertiere, die beim Opferfest von Personen geschlachtet werden, die keine Haddsch-Pilgerfahrt vollziehen (siehe auch Al-hadyi).
Stellung von Ud–hiyah
Die Opferung von Ud–hiyah ist Sunnah-muakkadah für jeden, der finanziell dazu in der Lage ist. Sunnah-muakkadah ist eine Sunnah-Handlung, die der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) regelmäßig verrichtet hat.
Diese Opferung von Ud–hiyah ist nach Imaam Abu-haniifah eine Waadschib-Handlung für jede freie vermögende muslimische Person, die sich nicht auf Reisen befindet. Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:
مَنْ كَانَ لَهُ سَعَةٌ وَلَمْ يُضَحِّ فَلَا يَقْرَبَنَّ مُصَلَّانَا
“Wer dazu in der Lage ist und dennoch keine Ud–hiyah schlachtet, der darf nicht in die Nähe unserer Moschee kommen.” (A, AH und Al-haakim)
Bedingungen für die Schlachtung und für die Opfertiere
Tiere, die als Opfertiere verwendet werden dürfen, müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Fassung der Absicht für die Ud–hiyah entweder beim Schlachten oder vorher.
- Die Schlachtung innerhalb der vorgesehenen Zeit
- Spenden eines Teils des Rohfleisches
- Der Schlachter soll davon nichts als Entschädigung für seine Arbeit erhalten.
- Tierart: Die vorgeschriebenen Tierarten sind Kamele, Rinder, Schafe und Ziegen beiderlei Geschlechts.
- Alter: Das vorgeschriebene Alter muss eingehalten werden.
– Kamele: fünf Jahre
– Ziegen: ein Jahr
– Rinder: zwei Jahre
– Schafe: sechs Monate
- Unversehrtheit: Die Opfertiere müssen frei von Geburtsfehlern oder Krankheiten sein.
- Man darf nichts davon verkaufen.
Sunnah-Handlungen für die Opfernden
Personen, die ein Ud–hiyah opfern wollen, sollen sich ab dem 1. Dhul-hiddschah:
- keine Nägel schneiden.
- keine Haare kürzen bzw. rasieren.
Zeit der Opferung
Nach dem ‘Iid-Gebet (rituelles Festgebet), an den vier Tagen des Opferfestes, d. h. zwischen dem 10. Dhul-hiddschah und kurz vor Sonnenuntergang des 13. Dhul-hiddschah. Doch das Schlachten nachts ist eine Soll-Nicht-Handlung.
فَصَلِّ لِرَبِّكَ وَٱنۡحَرۡ ٢
“So verrichte das rituelle Gebet für deinen Herrn und schächte!” 1
Sollte das Opfertier vor dem ‘Iid-Gebet geschlachtet werden, dann gilt es nicht als Ud-hiyah, sondern nur als gewöhnliche Schlachtung ohne ‘Ibaadah-Charakter.
Notes:
- Quraan (108:2) ↩