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Die islamische Haltung in Bezug auf Malerei, Zeichnungen und Bilder


Die islamische Haltung in Bezug auf Malerei, Zeichnungen und Bilder
Der Fachbegriff in diesem Zusammenhang heißt “at-taswiir التصوير“.
At-taswiir bedeutet linguistisch “das Entstehenlassen, die Anordnung und das Unterscheiden”. Allaah (ta’aala) ist Al-musauwir, d. h. Derjenige, Der allen Seienden ihre Form gab, sie anordnete und voneinander unterschied.
In Mufradaatul-quraan schrieb Ar-raaghib Al-asfahaani: “Mit Assuurah ist die mit den Blicken und mit dem Verstand wahrgenommene Gestalt gemeint, mit der der Mensch privilegiert und ihm der Vorrang gegenüber vielen Seiner Geschöpfe gegeben wurde”.
Die verbotene At-taswiir-Form zur Zeit des Gesandten stand im Zusammenhang mit Statuen und Figuren, die Menschen oder Tieren ähnelten und die als Götzen angebetet und verherrlicht wurden.
Der Sinn des Verbots lag darin, alle Formen der Götzenanbeterei zu verhindern. So hat der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) zuerst alle Figuren und Zeichnungen in jeder Form und überall verboten.

‘Aischah (radial-laahu ‘anha) überlieferte diesbezüglich:

دَخَلَ عَلَيَّ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَأَنَا مُتَسَتِّرَةٌ بِقِرَامٍ فِيهِ صُورَةٌ فَتَلَوَّنَ وَجْهُهُ ثُمَّ تَنَاوَلَ السِّتْرَ فَهَتَكَهُ ثُمَّ قَالَ إِنَّ مِنْ أَشَدِّ النَّاسِ عَذَابًا يَوْمَ الْقِيَامَةِ الَّذِينَ يُشَبِّهُونَ بِخَلْقِ اللَّهِ.

“Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) trat bei mir ein, als ich einen dünnen Vorhang mit einem Bild als Sichtschutz hatte. Sein Gesicht wurde rot (vor Ärger), er zog diesen Vorhang herunter und sagte: “Gewiss, am Härtesten werden am Tage der Auferstehung die Menschen gepeinigt, die Allaahs Schöpfung nachbilden.” (M)

Später wurden die mit Bildern bedruckten Stoffe von diesem allgemeinen Verbot wieder ausgenommen:

عَنْ ‏عُبَيْدِ اللَّهِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ ‏أَنَّهُ دَخَلَ عَلَى أَبِي طَلْحَةَ الْأَنْصَارِيِّ ‏يَعُودُهُ فَوَجَدَ عِنْدَهُ ‏سَهْلَ بْنَ حُنَيْفٍ فَأَمَرَ ‏أَبُو طَلْحَةَ ‏إِنْسَانًا يَنْزَعُ نَمَطًا تَحْتَهُ فَقَالَ لَهُ سَهْلٌ ‏لِمَ تَنْزِعُ قَالَ لِأَنَّ فِيهِ تَصَاوِيرُ وَقَدْ قَالَ فِيهَا رَسُولُ اللَّهِ ‏ ‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَا قَدْ عَلِمْتَ قَالَ أَلَمْ يَقُلْ إِلَّا مَا كَانَ رَقْمًا فِي ثَوْبٍ قَالَ بَلَى وَلَكِنَّهُ أَطْيَبُ لِنَفْسِي.

“‘Ubaidul-laah Bnu-‘abdil-laah berichtete, dass er Abu-talhah Al-ansaariy einen Krankenbesuch abgestattet hat. Bei ihm fand er Sahl Bnu-hunaif. Abu-talhah wies dann einen Menschen an, eine Unterlage von unter ihm wegzuziehen. Daraufhin fragte ihn Sahl: “Weshalb lässt du sie wegziehen?” Er erwiderte: “Weil darauf Bilder abgedruckt sind, und du weißt, was der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) dazu sagte!” Er erwiderte: “Hat er etwa nicht gesagt: ‚außer einem Abdruck auf dem Stoff?” Er sagte: “Doch! Aber ich mag es so lieber.” (Maalik, T, AH)

Andere Hadiithe beinhalten eine gewisse Zurückhaltung demgegenüber:

عَنْ عَائِشَةَ قَالَتْ ‏كَانَ لَنَا سِتْرٌ فِيهِ تِمْثَالُ طَائِرٍ وَكَانَ الدَّاخِلُ إِذَا دَخَلَ اسْتَقْبَلَهُ فَقَالَ لِي رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ حَوِّلِي هَذَا فَإِنِّي كُلَّمَا دَخَلْتُ فَرَأَيْتُهُ ذَكَرْتُ الدُّنْيَا.

“‘Aischah (radial-laahu ‘anha) berichtete: “Wir hatten einen Vorhang, auf dem ein Vogel abgebildet war. Jeder, der zu uns eintrat, hatte ihn vor sich. Dann sagte mir der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam): “Hänge diesen woanders hin, denn jedes Mal, wenn ich eintrete und ihn sehe, erinnere ich mich an das Diesseits.” (M, AH, N)

Die meisten Fiqh-Gelehrten verbieten die Herstellung von Figuren und Bildern von Menschen und Tieren, während sie das Malen von Pflanzen und Gegenständen erlauben. Auch das Aufstellen von Figuren und das Aufhängen von Bildern auf eine Art, die Verehrung bzw. Verherrlichung ausdrückt, ist verboten. Spielzeugfiguren (Puppen, Lego, etc.) sind erlaubt. Auch abgedruckte Bilder auf Gardinen, Teppichen, Bezügen und Kleidungsstücken sind erlaubt, solange sie keine Verehrung darstellen.
Nach Meinung dieser Gelehrten betreten die Engel der Gnade keine Wohnstätten, in denen sich Figuren bzw. Bilder befinden, welche die Scharii’ah für verboten erklärt hat, oder in denen Hunde sind. Davon ausgenommen sind Spielsachen, Bilder ohne Tierdarstellungen und Blinden-, Jagd- und Wachhunde, usw.

Manche Gelehrte verbieten nur Bilder, die Schatten werfen, d. h. Statuen und Figuren, die verehrt werden.
Imaam Ibn-hadschar überlieferte in seinem Buch “fat-hul-baari فتح الباري” über den maalikiitischen Gelehrten Ibnul-‘arabi die Aussage, dass Figuren nach allen Gelehrten verboten sind, während es in Bezug auf Zeichnungen und Bilder vier Meinungen gibt:

– eine Gruppe, welche diese ohne Einschränkung erlaubt;

– eine Gruppe, die alles verbietet;

– eine Gruppe, die nur solche verbieten, die komplette Körper darstellen, während sie Zeichnungen von einzelnen Körperteilen erlauben; und

– eine Gruppe, die alles erlaubt, was nicht verehrt und verherrlicht wird.

Fotos und Filme sofern sie nicht die ‘Aurah abbilden, sind erlaubt, da sie kein Taswiir sind, weder im Sinne der Sprache, noch der Scharii’ah.