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Besonderheiten und Verrichtung des rituellen Totengebets


Besonderheiten des rituellen Totengebets

  1. Das rituelle Gebet für den Toten ist eine kollektive Pflicht für die Gemeinschaft (Fardu-kifaayah). Das bedeutet, dass es ausreicht, wenn eine Gruppe von Muslimen diese Pflicht stellvertretend für die ganze Gemeinschaft erfüllt. Falls niemand bereit ist, diese Pflicht zu erfüllen, sündigt die ganze Gemeinschaft.
  2. Das rituelle Gebet für den Toten enthält vier Takbiiraat (pl. v. Takbiir) mit dem Aussprechen von “al-laahu akbar” und wird im Stehen ohne Verbeugung (Rukuu’) und Niederwerfung (Sudschuud) verrichtet.
  3. Die Leiche muss aufgebahrt vor der Gemeinde liegen. Imaam Asch-schaafi’iy und Imaam Ahmad sehen von dieser Bedingung ab, da der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) dieses rituelle Gebet auch für Tote, die in entfernten Ländern gestorben waren, verrichtet hat.
  4. Der Tote darf kein Märtyer/Schahiid sein, d. h. jemand, der im Kampf für Allaah (ta’aala) gestorben ist. Diese Märtyrer werden weder rituell gewaschen, noch wird für sie das Totengebet gelesen.

    وَلَا تَحۡسَبَنَّ ٱلَّذِينَ قُتِلُواْ فِي سَبِيلِ ٱللَّهِ أَمۡوَٰتَۢاۚ بَلۡ أَحۡيَآءٌ عِندَ رَبِّهِمۡ يُرۡزَقُونَ ١٦٩

    “Denkt nicht, dass diejenigen, die auf Allaahs Weg getötet wurden, Tote seien. Nein, sondern Lebendige sind sie! Bei ihrem Herrn werden ihnen Gaben gewährt.” 1

    Verrichtung des rituellen Totengebets

  • Beim rituellen Totengebet gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das normale rituelle Gebet (z. B. rituelle Reinigungen, Einnehmen der Qiblah, Absicht).
  • Der Imaam beginnt das Gebet mit dem Heben der Hände an die Ohren und sagt “al-laahu
    akbar” (erster Takbiir). Die Gemeinde, die mit ihm betet, folgt ihm. Jeder rezitiert leise für sich “Al-faatihah”.
  • Der Imaam spricht den zweiten Takbiir ohne die Hände zu heben; die Gemeinde, die mit ihm betet, folgt ihm dabei. Jeder rezitiert für sich das Bittgebet “assalaawaatul-ibraahiimiy-yah“.
  • Der Imaam spricht den dritten Takbiir ohne die Hände zu heben; die Gemeinde, die mit ihm betet, folgt ihm dabei. Jeder spricht für sich ein Du’a für den Toten. In diesem Bittgebet kann man Allaah (ta’aala) um Vergebung für den Toten bitten, dass dieser ins Paradies kommen möge und vor der Prüfung im Grab bewahrt werde.

اللَّهُمَّ اغْفِرْ لَهُ وَارْحَمْهُ وَعَافِهِ وَاعْفُ عَنْهُ وَأَكْرِمْ نُزُلَهُ وَوَسِّعْ مُدْخَلَهُ وَاغْسِلْهُ بِالْمَاءِ وَالثَّلْجِ وَالْبَرَدِ وَنَقِّهِ مِنَ الْخَطَايَا كَمَا نَقَّيْتَ الثَّوْبَ الْأَبْيَضَ مِنَ الدَّنَسِ وَأَبْدِلْهُ دَارًا خَيْرًا مِنْ دَارِهِ وَأَهْلًا خَيْرًا مِنْ أَهْلِهِ وَزَوْجًا خَيْرًا مِنْ زَوْجِهِ وَأَدْخِلْهُ الْجَنَّةَ وَأَعِذْهُ مِنْ عَذَابِ الْقَبْرِ ومِنْ عَذَابِ النَّارِ.

al-laahum-maghfir lahu war-hamhu, wa ‘aafihi wa’fu ‘anhu, wa akrim nuzulahu, wa was-si’ mudchalahu, waghsil-hu bil-maa-i wath-thaldschi wal-baradi, wa naq-qihi minl-chataaya kama naq-qaitath-thaubal-abyada minad-danas. wa abdil-hu daaran chairan min daarihi, wa ahlan chairan min ahlihi, wa zaudschan chairan min zaudschihi, wa ad-chil-hul-dschan-nah, wa a’idh-hu min ‘adhaabil-qabri wa min ‘adhaabin-naar.

“Allaah! vergib ihm/ihr und erweise ihm/ihr Deine Gnade. Bewahre ihn/sie und verzeihe ihm/ihr. Und gewähre ihm/ihr eine gute Stellung, und erweitere ihm/ihr seinen/ihren Eingang (dazu), und wasche ihn/sie mit Wasser, Schnee und Hagel, und reinige ihn/sie von den Sünden, wie Du das weiße Kleid vom Schmutz reinigst. Und ersetze ihm/ihr ein besseres Haus für sein/ihr Haus, und eine bessere Familie für seine/ihre Familie, und einen besseren Ehepartner für seinen/ ihren Ehepartner. Und führe ihn/sie ins Paradies. Und bewahre ihn/ sie vor der Pein des Grabes und vor der Pein des Höllenfeuers.” (A, M)

اللَّهُمَّ اغْفِرْ لِحَيِّنَا وَمَيِّتِنَا وَصَغِيرِنَا وَكَبِيرِنَا وَذَكَرِنَا وَأُنْثَانَا وَشَاهِدِنَا وَغَائِبِنَا اللَّهُمَّ مَنْ أَحْيَيْتَهُ مِنَّا فَأَحْيِهِ عَلَى الْإِيمَانِ وَمَنْ تَوَفَّيْتَهُ مِنَّا فَتَوَفَّهُ عَلَى الْإِسْلَامِ اللَّهُمَّ لَا تَحْرِمْنَا أَجْرَهُ وَلَا تُضِلَّنَا بَعْدَهُ .

al-laahum-maghfir li-hai-yina wa may-yitina wa saghiirina wa kabiirina, wa dhakarina wa unthaana wa schaahidina wa ghaa-ibina al-laahum-ma man ah-yayitahu min-na fa-ah-yihi ‘alal-iimaan, wa man tawafaitahu min-na fatawafaahu ‘alal-islaam. al-laahum-ma la tahrimna adschrahu, wa la tudil-lana ba’dahu.

“Allaah! Vergib unseren Lebenden und Verstorbenen, unseren Anwesenden und Abwesenden, unseren Kleinen und Großen und unseren Männlichen und Weiblichen. Allaah! Wen Du von uns leben lässt, den lass im Islam leben. Und wen Du von uns sterben lässt, den lass mit Iimaan sterben. Allaah! Schließe uns nicht von seiner/ihrer Belohnung aus, und führe uns nach ihm/ihr nicht irre.” (A, N, T)

  • Der Imaam spricht den vierten Takbiir ohne die Hände zu heben.
    Die Gemeinde, die mit ihm betet, folgt ihm dabei. Jeder spricht leise ein Bittgebet/Du’a, in dem er für sich selbst und die Gesamtheit der Muslime betet. Unter anderem sagt man:

اللَّهُمَّ لَا تَحْرِمْنَا أَجْرَهُ وَلَا تَفْتِننَا بَعْدَهُ.

al-laahum-ma la tahrimna adschrahu, wa la taftin-na ba’dahu.

“Allaah! Schließe uns nicht von seiner/ihrer Belohnung aus, und führe uns nicht nach ihm/ihr in die Versuchung.”

  • Der Imaam und die Mitbetenden wenden ihr Gesicht nur nach rechts und beenden somit das rituelle Gebet mit dem Pflicht-Salaam-Gruß.

Notes:

  1. Quraan (3:169)