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Nachholen von Fastentagen (qadaa-us-siyaam قضاء الصيام)


  • Die versäumten Fastentage können in der Zeitspanne vom Ende des aktuellen Ramadaan bis zum Ramadaan des nächsten Jahres nachgeholt werden.
  • Es ist nicht erforderlich die versäumten Fastentage direkt anschließend nachzuholen. Wünschenswert ist es jedoch, wenn sie hintereinander gefastet werden.
  • Sollte man die versäumten Fastentage ohne zwingenden Grund bis zum nächsten Ramadaan nicht nachgeholt haben, holt man diese Fastentage nach dem nächsten Ramadaan nach und leistet eine Kaffaarah (Speisung eines Bedürftigen pro Tag). Dies gilt nur dann, wenn es für die Verzögerung keinen zwingenden Grund gab.
  • Stirbt man, ohne die versäumten Fastentage nachgeholt zu haben, zählt das Versäumnis als Sünde, wenn dafür keine zwingenden Gründe vorlagen.
    Es ist wünschenswert, dass die nächsten Verwandten bzw. Erben (Waliy) die versäumten Fastentage für den Verstorbenen nachholen. Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

مَنْ مَاتَ وَعَلَيْهِ صِيَامٌ صَامَ عَنْهُ وَلِيُّهُ.

“Wer stirbt und noch versäumtes Fasten nachzuholen hat, für ihn soll sein Waliy (Erbe) sein (versäumtes) Fasten nachholen.” (B, M, H)