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Wie habe ich mich zu verhalten, wenn ich während der Haddsch-Pilgerfahrt anfage zu menstruieren?


Frage:
Wie habe ich mich zu verhalten, wenn ich während der Haddsch-Pilgerfahrt anfage zu menstruieren?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Menstruierende und Wöchnerinnen haben sich beim Tawaaf während der Haddsch-Pilgerfahrt wie folgt zu verhalten:

Tawaaful-ifaadah (طواف الإفاضة)

  • Tawaaful-ifaadah ist nach allen Gelehrten ein Pflichtteil (Rukn) der Haddsch-Pilgerfahrt.
  • Er wird direkt im Anschluss an den “Aufenthalt in ‘Arafaat” als ein Ritus des Tahallul durchgeführt, in der Zeit zwischen 10. Dhul-hiddschah und (nach den meisten Gelehrten) Sonnenuntergang des 13. Dhul-hiddschah
  • Frauen dürfen diesen Tawaaf als ersten Ritus des Tahallul am 10. Dhul-hiddschah durchführen, wenn sie befürchten, dass ihre Periode beginnen könnte. Menstruierende und Wöchnerinnen dürfen diesen Tawaaf nicht vollziehen. Der versäumte Tawaaf muss nach Beendigung dieses Zustandes nachgeholt werden, damit die Haddsch-Pilgerfahrt ihre Gültigkeit erhält. Um den Tawaaf innerhalb der vorgeschriebenen Zeit durchführen zu können, wird empfohlen, die Periode medikamentös zu verschieben.

Tawaaful-wadaa’ (طواف الوداع)

  • Der “Abschieds-Tawaaf” wird unmittelbar vor der Abreise aus Makkah Es ist die letzte Handlung vor dem Verlassen von Makkah.
  • Dieser Tawaaf ist eine Waadschib-Handlung nach Imaam Ahmad und Imaam Abu-haniifah und eine Sunnah-Handlung nach Imaam Maalik und Imaam Asch-schaafi’iy.
  • Alle sieben Ka’bah-Umschreitungen werden im normalen Schritt-Tempo vollzogen.
  • Menstruierende und Wöchnerinnen sind davon befreit.

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com