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Ist es erlaubt, in einer Bank zu arbeiten?


Frage:
Ist es erlaubt, in einer Bank zu arbeiten?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!

Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Es ist erlaubt, in einer Bank zu arbeiten, solange die Tätigkeit als nicht-aktive Beteiligung an Zinsgeschäften bzw. Zinstransaktionen gewertet wird, und somit fällt die Tätigkeit nicht unter dem Verbot der folgenden Aayah:

وَلَا تَعَاوَنُواْ عَلَى ٱلۡإِثۡمِ وَٱلۡعُدۡوَٰنِۚ

… Doch kooperiert nicht bei der Verfehlung und der Übertretung! (Quraan 5:2)

Die folgenden Berufsfelder fallen unter dieser Kategorie:

* Marketing
* Pressearbeit
* Kommunikation
* Datenverarbeitung
* IT – Technik
* Compliance
* Rechtswesen
* Vertrieb / Kundenbetreuung

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die aktive Beteiligung an Zinsgeschäften Zinstransaktionen nicht erlaubt ist.

Diesbezüglich wird Folgendes überliefert:

عَنْ ‏جَابِرٍ قَالَ ‏لَعَنَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ آكِلَ الرِّبَا وَمُؤْكِلَهُ وَكَاتِبَهُ وَشَاهِدَيْهِ وَقَالَ هُمْ سَوَاءٌ.

Über Dschaabir wurde tradiert, dass er sagte: “Der Gesandte ALLAAHs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) hat verflucht den Riba-Nehmer, den Riba-Geber sowie den Vertragsschreiber und dessen Zeugen. Er sagte: “Sie alle sind gleich”. (siehe Muslim)

Außerdem gilt, dass der Umgang mit demjenigen, dessen Vermögen mehrheitlich aus Haraam-Mitteln besteht, als erlaubt, da diese Person auch über Halaal-Mittel verfügt und man sich Haraam nicht sicher ist. Doch dieser Umgang bleibt eine makruuh-Handlung.

Bemerkung:
Der Umgang mit demjenigen, dessen Vermögen nicht mehrheitlich aus Haraam-Mitteln besteht, ist erlaubt, da diese Person mehrheitlich über Halaal-Mittel verfügt. Dieser Umgang ist nach den meisten Gelehrten eine makruuh-tanziihiy-Handlung.

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa-Kommission islam-wissen.com