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Ist die Zakaah gültig, wenn diese vom Finanzamt zurückerstattet wurde?


Frage:
Ist die Zakaah gültig, wenn diese vom Finanzamt zurückerstattet wurde?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Wenn man die Zakaah an die Zakaah-Berechtigten (auch durch eine Organisation) entrichtet, erfüllt man damit die Zakaah-Pflicht.

Sollte der Staat durch seine Anerkennung der Mildtätigkeit der Organisation, an die man die Zakaah entrichtete, eine Summe an den steuerpflichtigen Zahler zurückerstatten, dann gilt dieser Betrag als Steuerminderung und beeinträchtigt die Zakaah-Absicht nicht, da diese Rückzahlung nur für Steuerpflichtige und nicht allgemein gilt.

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com