Frage:
Ist der Konsum von Propylenglycol (E1520) erlaubt?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Da Ethanol für die Scharii’ah die einzige Alkoholsorte ist, die als haraam (Deutsch: verboten) gilt, sind andere Alkohole, wie z.B. Propylenglycol (E1520) von diesem Verbot nicht betroffen und werden in der Scharii’ah nicht behandelt.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa- Kommission islam-wissen.com