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Verschiedene Aspekte zu ’Aqdul-istisnaa’


  • Der Istisnaa’-Vertrag ähnelt dem Salam-Vertrag darin, dass dieser Vertrag über den Kauf einer genau spezifizierten Sache geschlossen wird, die während der Vertragssitzung nicht vorhanden ist. Diese kann zu diesem Zeitpunkt jedoch woanders existent bzw. nicht existent sein. Sie muss auf jeden Fall zum Zeitpunkt der Lieferung existieren können und lieferbar sein.
  • Der Istisnaa’-Vertrag unterscheidet sich vom Salam-Vertrag in folgenden Punkten:
  • Das Kaufobjekt beim Salam-Vertrag ist eine noch zu liefernde genau spezifizierte Sache, während es sich beim Istisnaa’-Vertrag um eine noch herzustellende und zu liefernde genau spezifizierte Sache handelt. Damit ist das Kaufobjekt beim Istisnaa’-Vertrag eine bestimmte Arbeit und eine bestimmte Sache, während es beim Salam-Vertrag nur eine bestimmte Sache ist.
  • Im Salam-Vertrag muss nach der Mehrheit der Fiqh-Gelehrten (außer nach den schaafi’itischen Gelehrten) ein Liefertermin (nach den Hanafiten mindestens ein Monat und nach den Maalikiten 15 Tage) vereinbart werden, während nach Imaam Abu-haniifah bei dem Istisnaa’-Vertrag kein Liefertermin vereinbart werden darf, damit dieser sich nicht zu einem Salam-Vertrag umwandelt. Ein Liefertermin von weniger als einem Monat beim Istisnaa’-Vertrag wird nach Imaam Abu-haniifah zugelassen, da damit der Unterschied zum Salam-Vertrag bewahrt bleibt.
  • Der Salam-Vertrag ist bindend und darf nicht ohne Einvernehmen beider Vertragsparteien aufgehoben werden, während der Istisnaa’-Vertrag weder vor noch nach der Herstellung der Sache bindend ist und von einer der Vertragsparteien ohne weiteres aufgelöst werden kann.
  • Beim Salam-Vertrag muss der komplette Preis in der Vertragssitzung entrichtet werden, während dies beim Istisnaa’-Vertrag nicht der Fall ist. In der Regel entrichtet man hier eine Anzahlung.
  • Der Istisnaa’-Vertrag als eine Form des Salam-Vertrags gilt nach den Fiqh-Gelehrten außer nach vielen der Hanafiten als zulässig und für beide Vertragsparteien bindend, wenn die herzustellende bestellte Sache folgende Eigenschaften hat:
    • Sie muss genau bestimmt und spezifiziert (durch Angabe von Maß, Gattung, Sorte und Art) worden sein,
    • Sie muss so beschaffen sein, dass die auftragsgebende Person darüber verfügen und sie sicher in ihren Besitz übertragen kann,
    • Sie muss in die Kategorie des Dain (Schuld) einzuordnen sein,
    • Sie muss eine Herstellungsfrist und damit einen Liefertermin haben,
    • Es muss ein Preis dafür vereinbart werden, der bei der Vertragssitzung ausgehändigt wird.

Ebenso wie für den Salam-Vertrag gilt auch hier die Auflage, dass ein solcher Istisnaa’-Vertrag nicht mit der Auflösungsoption eingeschränkt werden darf.

  • Der Istisnaa’-Vertrag darf nur über Kaufobjekte geschlossen werden, welche die Menschen üblicherweise verwenden, während der Salam-Vertrag sowohl über Kaufobjekte geschlossen werden darf, welche die Menschen üblicherweise verwenden, als auch über solche Kaufobjekte, welche die Menschen nur selten oder überhaupt nicht verwenden.
  • Der Istisnaa’-Vertrag wird heutzutage nicht nur in Bezug auf die Herstellung von einfachen Sachen wie z. B. Möbel, Schuhe oder Kleidung beschränkt, sondern erstreckt sich auf viele andere Bereiche wie auf die Herstellung von Flugzeugen, Schiffen und auf Wohnungsbau, etc.

Exkurs

Entscheidung des Internationalen Islamischen Fiqh-Rats (International Islamic Fiqh Academy) der Organisation der Islamischen Konferenz (Organization of The Islamic Conference/ OIC) bezüglich des Istisnaa’-Vertrags

Auf der 7. Vollversammlung des Internationalen Fiqh-Rates in Jeddah/ Königreich Saudi Arabien in der Zeit von 07.11.1412/09.05. 1992 bis 12.11.1412/14.05.1992 wurde bezüglich des Istisnaa’-Vertrags folgende Entscheidung Nr. 65 (3/7) gefällt 1:

أولاً:إن عقد الاستصناع – وهو عقد وارد على العمل والعين في الذمة – ملزم للطرفين إذاتوافرت فيه الأركان والشروط.
ثانياً:يشترط في عقد الاستصناع ما يلي:
‌أ- بيان جنس المستصنع ونوعه وقدره وأوصافه المطلوبة.
‌ب- أن يحدد فيه الأجل.
ثالثاً:يجوز في عقد الاستصناع تأجيل الثمن كله، أو تقسيطه إلى أقساط معلومة لآجال محددة.
رابعاً:يجوز أن يتضمن عقد الاستصناع شرطاً جزائياً بمقتضى ما اتفق عليه العاقدان ما لم تكن هناك ظروف قاهرة. والله أعلم

Erstens: Der Istisnaa’-Vertrag – er ist ein Vertrag über eine Arbeit und eine Sache in der Form einer Schuld – ist bindend für beide Vertragsparteien, wenn seine unerlässlichen Bestandteile (arkaan) und Bedingungen (schuruut) erfüllt sind.

Zweitens: Folgende Bedingungen sind beim Istisnaa’-Vertrag zu erfüllen:

a)     Festlegung der Gattung, der Art, der Menge und der Spezifikationen der herzustellenden Sache

b)    Die Festlegung des Liefertermins im Vertrag

Drittens: Im Istisnaa’-Vertrag ist es erlaubt, die Zahlung des gesamten Preises aufzuschieben oder in bekannten Raten für bestimmte Termine zu entrichten.

Viertens: Der Istisnaa’-Vertrag darf eine Strafklausel gemäß der Vereinbarung beider Vertragsparteien (für den Fall) beinhalten, dass keine höhere Gewalt vorliegt.

Und Allaah weiß es am Besten!

 

Auf der 6. Vollversammlung des Internationalen Fiqh-Rates in Jeddah/ Königreich Saudi Arabien in der Zeit von 17.08.1410/14.03. 1990 bis 23. 08.1410/20.03.1990 wurde bezüglich der Immobilienfinanzierung zwecks des Wohnungsbaus und des Wohnungskaufs im Zusammenhang mit dem Istisnaa’-Vertrag folgende Entscheidung Nr. 50 (1/6) gefällt 2:

‌د- أن تملّك المساكن عن طريق عقد الاستصناع – على أساس اعتباره لازماً – وبذلك يتم شراء المسكن قبل بنائه، بحسب الوصف الدقيق المزيل للجهالة المؤدية للنزاع، دون وجوب تعجيل جميع الثمن، بل يجوز تأجيله بأقساط يتفق عليها، مع مراعاة الشروط والأحوال المقررة لعقد الاستصناع لدى الفقهاء الذين ميَّزوه عن عقد السلم.

d)    Die Wohnräume können mithilfe des Istisnaa’-Vertrags – auf der Basis seiner Verbindlichkeit – gekauft werden. So kann eine Wohnung vor ihrer Fertigstellung auf der Grundlage einer genauen Spezifikation, die jegliche Streit provozierende Unklarheit beseitigt, gekauft werden, ohne dass der komplette Kaufpreis im Voraus bezahlt wird. Er kann in Raten entrichtet werden, die man vereinbart. Dabei müssen die Bedingungen und die Zustände des Istisnaa’-Vertrags berücksichtigt werden, welche die Fiqh-Gelehrten vorsahen, die ihn vom Salam-Vertrag unterschieden haben.


Notes:

  1. Zeitschrift des Internationalen Islamischen Fiqh-Rates der OIC, 7. Nr., 2. Band, Seite 223
  2. Zeitschrift des Internationalen Islamischen Fiqh-Rates der OIC, 5. Nr., 4. Band, Seite 2773