Einführung
Aufgrund der Entwicklungen in allen Bereichen des modernen Lebens, und insbesondere im Bereich der Gesundheit, der Altersvorsorge, des nationalen und internationalen Handels, der Rationalisierung und des Katastrophenschutzes, und des Bedarfs, sich gegen die Folgen in diesen Bereichen abzusichern, wurde die Frage nach der Zulässigkeit der verschiedenen Versicherungen aus Sicht der Scharii’ah zu den wichtigsten und aktuellen Fragestellungen, welche viele Muslime und zahlreiche renommierte Fiqh-Gelehrte in Europa und in der islamischen Welt beschäftigt haben und noch beschäftigen.
Schon seit dem 19. Jahrhundert haben Fiqh-Gelehrte wie Ibnu-‘aabidin sich zu diesem Thema geäußert. Seit den 70er Jahren wurde zu diesem Thema im Rahmen vieler Konferenzen und in Form von Studien und Untersuchungen vermehrt Stellung genommen und die unterschiedlichen Ansichten schriftlich festgehalten. Aus den daraus resultierenden Empfehlungen, Richtlinien, Entscheidungen und Entwicklungen ist erkennbar, dass ein großer Schritt in Richtung eines überzeugenden und umsetzbaren Konsensus hinsichtlich der Etablierung eines alternativen Versicherungssystems für das europäische Gebiet erzielt wurde.
Mittlerweile agieren solche islamischen Alternativversicherungen nicht nur in den islamischen Ländern, sondern in Europa und insbesondere in Großbritannien.
In diesem Kapitel werden beide Versicherungssysteme, das islamische Versicherungssystem, genannt die Kooperative Versicherung (At-ta‘miinut-ta’aawuniy التأمين التعاوني bzw. At-ta‘miinut-takaafuliy التأمين التكافلي) und das kommerzielle bzw. konventionelle westliche Versicherungssystem (genannt At-ta’miinut-tidschaariy التأمين التجاري) dargestellt, um abschließend anhand von aktuellen Fatwas 1 zu zeigen, welche Fragen diesbezüglich immer noch gestellt werden, und welche Bedenken gegen die konventionellen Versicherungen bestehen, und ob die Einwände und die Argumente dagegen scharii’ah-gemäß hinreichend begründet sind oder nicht.
Notes:
- Fatwas des internationalen Fiqh-Rates der OIC und des Europäischen Fiqh-Rates. ↩