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’aqdus-salam bzw. ’aqdus-salaf عقد السلم أو عقد السلف Der Pränumerationsvertrag


Begriffsbestimmung

Linguistische Bedeutung von As-salam bzw. As-salaf

Linguistisch hat As-salam bzw. As-salaf die Bedeutung von taqdiim تقديم, d. h. “etwas im Voraus geben” bzw. “etwas im Voraus zahlen”.

Fachspezifische Definition von As-salam bzw. As-salaf

Fachspezifisch bezeichnet der Salam- bzw. Salaf-Vertrag “einen Vertrag über eine genau spezifizierte aber später zu liefernde Sache gegen Zahlung des vereinbarten Preises während der Vertragssitzung”.
Durch den Salam- bzw. Salaf-Vertrag kommt eine Schuldverpflichtung des Verkäufers gegenüber dem Käufer zustande, da er sich ihm gegenüber vertraglich verpflichtet, die Ware wie vereinbart noch an ihn zu liefern.
Der Salam- bzw. Salaf-Vertrag gilt als Sonderfall des Bay’ mit zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlung nicht existenten Waren.

Grundlage für diese spezielle Verkaufsform sind folgende Hadiithe:

Der Sahaabiy Ibnu-‘abbaas (radial-laahu ‘anhuma) berichtete:

قَدِمَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ الْمَدِينَةَ وَهُمْ يُسْلِفُونَ بِالتَّمْرِ السَّنَتَيْنِ وَالثَّلَاثَ فَقَالَ مَنْ أَسْلَفَ فِي شَيْءٍ فَفِي كَيْلٍ مَعْلُومٍ وَوَزْنٍ مَعْلُومٍ إِلَى أَجَلٍ مَعْلُومٍ.

“Der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) kam nach Al-madiinah, während die Menschen Salaf-Geschäfte mit Datteln für zwei und drei Jahre abgeschlossen haben. Dann sagte er: “Wer ein Salaf-Geschäft über etwas abschließt, dann soll er es über ein bestimmtes Maß bzw. ein bestimmtes Gewicht und bis zu einer bestimmten Frist abschließen.” (B, M)

Weiterhin wird die Grundlage des Salam nach Ansicht von Ibnu-‘abbaas (radial-laahu ‘anhuma) durch folgende Aayah gestützt:

يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوٓاْ إِذَا تَدَايَنتُم بِدَيۡنٍ إِلَىٰٓ أَجَلٖ مُّسَمّٗى فَٱكۡتُبُوهُۚ

Ihr, die den Iimaan verinnerlicht habt! Wenn ihr einander eine Schuld (dain) für eine festgesetzte Frist gewährt, dann schreibt sie nieder! 1

Der Salam- bzw. Salaf-Betrag gilt definitionsgemäß als dain دين. Es steht in der Schuld (dain) des Verkäufers, die vereinbarte Ware zu einer festgesetzten Frist an den Kunden zu liefern, deshalb bekräftigt die Aayah nochmals neben den aussagekräftigen Hadiithen die Zulässigkeit des Salam-Vertrags.


Notes:

  1. Quraan (2:282)