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Die Frauenbekleidung Al-hidschaab الحجاب, Al-dschilbaab الجلباب und Al-chimaar الخمار


Die Bekleidungsgebote für die Ehefrauen des Gesandten im speziellen und für alle anderen muslimischen Frauen werden im Quraan in zwei verschiedenen Suren behandelt und betreffen drei Kleidungsstücke Hidschaab, Dschilbaab und Chimaar:

  • in Suratul-ahzaab سورة الأحزاب Nr. 33 in den Aayaat: 32, 33, 34, 53, 55 und 59 (Hidschaab und Dschilbaab)
  • in Suratun-nuur سورة النور Nr. 24 in den Aayaat 31 und 60 (Dschilbaab und Chimaar)

Suratul-ahzaab wurde im Jahre 4 n. H. (vor Suratun-nuur) hinabgesandt. Suratun-nuur wurde erst im Jahre 6 n. H., also erst nach Suratul-ahzaab hinabgesandt. Im Mus-haf ist die Reihenfolge jedoch anders, hier kommt Suratun-nuur in der Ordnung der Suren vor Suratul-ahzaab (siehe die Nummer der Suren).

Analytische Betrachtung der Aayaat von Suratul-ahzaab

يَٰنِسَآءَ ٱلنَّبِيِّ لَسۡتُنَّ كَأَحَدٖ مِّنَ ٱلنِّسَآءِ إِنِ ٱتَّقَيۡتُنَّۚ فَلَا تَخۡضَعۡنَ بِٱلۡقَوۡلِ فَيَطۡمَعَ ٱلَّذِي فِي قَلۡبِهِۦ مَرَضٞ وَقُلۡنَ قَوۡلٗا مَّعۡرُوفٗا ٣٢ وَقَرۡنَ فِي بُيُوتِكُنَّ وَلَا تَبَرَّجۡنَ تَبَرُّجَ ٱلۡجَٰهِلِيَّةِ ٱلۡأُولَىٰۖ وَأَقِمۡنَ ٱلصَّلَوٰةَ وَءَاتِينَ ٱلزَّكَوٰةَ وَأَطِعۡنَ ٱللَّهَ وَرَسُولَهُۥٓۚ إِنَّمَا يُرِيدُ ٱللَّهُ لِيُذۡهِبَ عَنكُمُ ٱلرِّجۡسَ أَهۡلَ ٱلۡبَيۡتِ وَيُطَهِّرَكُمۡ تَطۡهِيرٗا ٣٣ وَٱذۡكُرۡنَ مَا يُتۡلَىٰ فِي بُيُوتِكُنَّ مِنۡ ءَايَٰتِ ٱللَّهِ وَٱلۡحِكۡمَةِۚ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ لَطِيفًا خَبِيرًا ٣٤

“Ehefrauen des Propheten! Ihr seid nicht wie irgendeine (Gruppe) der Frauen, wenn ihr euch ehrfürchtig erweist 1. Meidet das Schmeichlerische beim Sprechen, damit nicht derjenige begierig wird, in dessen Herzen Krankheit ist. Und sagt nur gebührliche Worte! (33) Auch haltet euch in euren Wohnstätten auf und wandelt nicht mit entblößten Reizen wie das Reize entblößte Wandeln der vorislamischen Zeit 2. Auch verrichtet das rituelle Gebet ordnungsgemäß, entrichtet die Zakaah und gehorcht Allaah und Seinem Gesandten! Allaah will von euch doch nur die Unreinheit wegnehmen – ihr Familie des Gesandten 3! – Er will euch ebenfalls vollständig reinigen. (34) Erinnert euch an das, was in euren Wohnstätten von Allaahs Worten 4 und der Weisheit vorgetragen wird. Allaah ist gewiss immer allgütig, allkundig.” 5

 

Aus diesen Aayaat können Folgende Inhalte direkt abgeleitet werden:

  • Die Aayaat sprechen ausschließlich die Ehefrauen des Gesandten an, somit gelten die Gebote in diesen Aayaat nur für sie persönlich.
  • Die Ehefrauen des Gesandten waren besondere Frauen aufgrund ihrer engen Beziehung zum Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) und aufgrund des Verhaltens, das ihnen der Quraan gebot.
  • Die Ehefrauen des Gesandten durften mit fremden Männern nur unter Beachtung geziemender Sprache, Gestik und Mimik sprechen. Diese dezente Art wurde empfohlen, um sie insbesondere auf ihre Vorbildfunktion vorzubereiten und Männern mit schlechten Absichten (wie die Heuchler von Madiinah) keine Chance zum Missbrauch zu bieten.
  • Sie sollten die ‘Ibaadah, die rituellen Handlungen, auf die beste Art und Weise verrichten.
  • Die Ehefrauen des Gesandten sollten entsprechend ihrer Stellung als die dem Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) am nächsten stehenden Menschen würdevoll auftreten. Deshalb war es ihnen verboten, ihre Reize zu entblößen und ihren Schmuck zu zeigen.
  • Die Ehefrauen des Gesandten hatten die Verpflichtung zur Da’wah zur Botschaft des Gesandten Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) unter Frauen und Männern.
  • Ziel der in den obigen Aayaat aufgeführten Gebote war nicht die Einschränkung der Freiheiten der Ehefrauen des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam), sondern die Festlegung angemessener Um-gangsformen und die Reinhaltung der Familie des Gesandten. Aus diesem Aspekt kann man schlussfolgern, dass ernsthaftes und dezentes Verhalten die Menschen reinigt und ihr Ansehen erhöht.

 يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ لَا تَدۡخُلُواْ بُيُوتَ ٱلنَّبِيِّ إِلَّآ أَن يُؤۡذَنَ لَكُمۡ إِلَىٰ طَعَامٍ غَيۡرَ نَٰظِرِينَ إِنَىٰهُ وَلَٰكِنۡ إِذَا دُعِيتُمۡ فَٱدۡخُلُواْ فَإِذَا طَعِمۡتُمۡ فَٱنتَشِرُواْ وَلَا مُسۡتَ‍ٔۡنِسِينَ لِحَدِيثٍۚ إِنَّ ذَٰلِكُمۡ كَانَ يُؤۡذِي ٱلنَّبِيَّ فَيَسۡتَحۡيِۦ مِنكُمۡۖ وَٱللَّهُ لَا يَسۡتَحۡيِۦ مِنَ ٱلۡحَقِّۚ وَإِذَا سَأَلۡتُمُوهُنَّ مَتَٰعٗا فَسۡ‍َٔلُوهُنَّ مِن وَرَآءِ حِجَابٖۚ ذَٰلِكُمۡ أَطۡهَرُ لِقُلُوبِكُمۡ وَقُلُوبِهِنَّۚ وَمَا كَانَ لَكُمۡ أَن تُؤۡذُواْ رَسُولَ ٱللَّهِ وَلَآ أَن تَنكِحُوٓاْ أَزۡوَٰجَهُۥ مِنۢ بَعۡدِهِۦٓ أَبَدًاۚ إِنَّ ذَٰلِكُمۡ كَانَ عِندَ ٱللَّهِ عَظِيمًا ٥٣

“Ihr, die den Iimaan verinnerlicht habt! Betretet nicht die Wohnstätten des Propheten, es sei denn, es wird euch Erlaubnis zu einem Essen gegeben, ohne die Zeit seiner Zubereitung abzuwarten – doch wenn ihr eingeladen werdet, dann tretet ein, und wenn ihr gegessen habt, dann geht auseinander – ohne es euch bei einer Unterhaltung gemütlich zu machen. Dies belästigte den Propheten, aber er war vor euch beschämt. Allaah findet jedoch nichts Beschämendes an der Wahrheit. Solltet ihr sie nach einem Verbrauchsgut fragen, dann fragt sie von hinter etwas Trennendem 6! Dies ist reiner für eure und ihre Herzen. Es gebührt euch keineswegs, dass ihr Allaahs Gesandten belästigt, auch nicht dass ihr seine Ehefrauen nach ihm jemals heiratet. Dies ist bei Allaah gewiss eine Ungeheuerlichkeit!” 7

 

Aus dieser Aayah kann Folgendes abgeleitet werden:

  • Diese Aayah spricht ebenfalls ausschließlich die Ehefrauen des Gesandten an.
  • Der Umgang der Muslime mit dem Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) in seinen Privaträumen wurde geregelt. Da seine Wohnung für alle offen stand, hat seine Privatsphäre darunter stark gelitten, und er empfand Scham, sich selbst darüber zu äußern.
  • Die Muslime wurden angehalten, die Wohnung des Propheten nur nach ausdrücklicher Erlaubnis zu betreten. Sie wurden zudem aufgefordert, sich nicht länger als nötig in den Privaträumen aufzuhalten, wenn sie zum Essen eingeladen waren, da das Heim des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sehr klein und bescheiden war.
    Die Wohnungen seiner Ehefrauen lagen nebeneinander und befanden sich an der östlichen Seite des Moscheeareals. Jede Wohnung war ca. 16 m2 groß und bestand nur aus einem ca. 10 m2 großen Wohnschlafraum und zwei Gängen. Es gab weder Gästezimmer, noch getrennte Wohn-, Ess-, oder Schlafzimmer und deshalb waren diese Wohnungen nicht geeignet für einen längeren Aufenthalt von Gästen. Somit sollte mit diesen Geboten die Besuchszeit in den Privaträumen geregelt werden, um den Gesandten und seine Familie zu entlasten und ihre Privatsphäre zu wahren.
  • Der Umgang der muslimischen Männer mit den Ehefrauen des Gesandten in deren Privaträumen wurde hiermit geregelt. So durften sie dort nicht mehr mit ihnen von Angesicht zu Angesicht kommunizieren. sondern es wurde eine Trennung durch einen Vorhang oder ähnliches (Hidschaab) vorgeschrieben.
    Damit wurde auch das spontane Betreten der Wohnung des Gesandten ohne ausdrückliche Erlaubnis verboten.
  • Jegliche Belästigung des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) wurde verboten. Maßstab hierfür waren sicherlich die damals üblichen Sitten und gelebten Traditionen.
  • Verbot der Verehelichung mit den Ehefrauen des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) auch nach seinem Tod. So wurden die Frauen des Gesandten “ummahaatul-mu’miniin أمهات المؤمنين, Mütter der Iimaan-Bekennenden” genannt, um ihre Stellung zu untermauern und ihnen damit einen Ausgleich zu dem o. g. Verbot zu geben.
  • Im Zusammenhang dieser Aayah wurden mehrere Hadiithe überliefert. Die wichtigsten davon sind folgende:

عمر رضي الله عنه قال: ‏يَا رَسُولَ اللَّه:ِ يَدْخُلُ عَلَيْكَ الْبَرُّ وَالْفَاجِرُ، فَلَوْ أَمَرْتَ أُمَّهَاتِ الْمُؤْمِنِينَ بِالْحِجَابِ! فَأَنْزَلَ اللَّهُ آيَةَ الْحِجَابِ.

“‘Umar Bnul-chattaab (radial-laahu ‘anh) sagte: “Allaahs Gesandter! Deine Wohnung betreten die Guten und die Schlechten, hättest Du den Müttern der Iimaan-Bekennenden den Hidschaab geboten! So hat Allaah (ta’aala) die Aayah über den Hidschaab hinabgesandt.” (B)


قَالَ أَنَسُ بْنُ مَالِكٍ: ‏أَنَا أَعْلَمُ النَّاسِ بِهَذِهِ الْآيَةِ، آيَةِ الْحِجَابِ، ‏لَمَّا أُهْدِيَتْ‏ زَيْنَبُ بِنْتُ جَحْشٍ ‏‏رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا ‏إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَانَتْ مَعَهُ فِي الْبَيْتِ صَنَعَ طَعَامًا وَدَعَا الْقَوْمَ فَقَعَدُوا يَتَحَدَّثُونَ فَجَعَلَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَخْرُجُ ثُمَّ يَرْجِعُ وَهُمْ قُعُودٌ يَتَحَدَّثُونَ فَأَنْزَلَ اللَّهُ تَعَالَى: “يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آَمَنُوا لَا تَدْخُلُوا بُيُوتَ النَّبِيِّ إِلَّا أَنْ يُؤْذَنَ لَكُمْ إِلَى طَعَامٍ غَيْرَ نَاظِرِينَ إِنَاهُ” إلى قوله “مِنْ وَرَاءِ حِجَابٍ”، فَضُرِبَ الْحِجَابُ وَقَامَ الْقَوْمُ.

“Anas Bnu-maalik sagte: “Unter den Menschen kenne ich am besten diese Aayah, die Aayah vom Hidschaab. Nachdem Zainab Bintu-dschahsch als Braut geschmückt und zum Gesandten Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) nach Hause gebracht worden war, hatte er Essen vorbereiten lassen und die Männer dazu eingeladen. Dann saßen sie und unterhielten sich lange. Der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) begann dann, wiederholtermaßen hinauszugehen und wieder zurückzukehren, während diese (unbeeindruckt) weiterhin saßen und sich unterhielten. Dann sandte Allaah (ta’aala) hinab: “يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آَمَنُوا لَا تَدْخُلُوا بُيُوتَ النَّبِيِّ إِلَّا أَنْ يُؤْذَنَ لَكُمْ إِلَى طَعَامٍ غَيْرَ نَاظِرِينَ إِنَاهُ”, Ihr, die den Iimaan verinnerlicht habt! Betretet nicht die Wohnstätten des Propheten, es sei denn, es wird euch Erlaubnis zu einem Essen gegeben, ohne die Zeit seiner Zubereitung abzuwarten”, bis zu seinen Worten: “مِنْ وَرَاءِ حِجَابٍ”: “von hinter etwas Trennendem 8!”. Daraufhin wurde der Vorhang heruntergelassen, so sind die Männer aufgestanden und weggegangen.” (B)

Diese Hadiithe erläutern nochmals klar den Hinabsendungsanlass (sababun-nuzuul) der o. g. Aayah. Dieser liegt darin, insbesondere den Schutz der Privatsphäre des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam), den Schutz seiner Ehre und den Schutz der Mütter der Iimaan-Bekennenden vor Männern mit schlechtem Verhalten und schlechten Absichten zu gewährleisten.

 لَّا جُنَاحَ عَلَيۡهِنَّ فِيٓ ءَابَآئِهِنَّ وَلَآ أَبۡنَآئِهِنَّ وَلَآ إِخۡوَٰنِهِنَّ وَلَآ أَبۡنَآءِ إِخۡوَٰنِهِنَّ وَلَآ أَبۡنَآءِ أَخَوَٰتِهِنَّ وَلَا نِسَآئِهِنَّ وَلَا مَا مَلَكَتۡ أَيۡمَٰنُهُنَّۗ وَٱتَّقِينَ ٱللَّهَۚ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ عَلَىٰ كُلِّ شَيۡءٖ شَهِيدًا ٥٥

“Es trifft sie keine Verfehlung weder hinsichtlich ihrer Väter, noch ihrer Söhne, noch ihrer Brüder, noch der Söhne ihrer Brüder, noch der Söhne ihrer Schwestern, noch ihrer Frauen, noch derjenigen, die ihnen gehören. Erweist euch (ihr Frauen des Propheten) ehrfürchtig 9 Allaah gegenüber! Allaah ist gewiss immer über alles Zeuge.” 10

Aus dieser Aayah kann Folgendes abgeleitet werden:

  • Auch diese Aayah spricht ausschließlich die Ehefrauen des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) an.
  • Regelung des Hidschaab-Gebots für die Frauen des Gesandten und die Erläuterung, dass dieses Gebot keine Geltung in Bezug auf Bluts- und Milchverwandte hat.
  • Ein Hadiith von ‘Aaischah (radial-laahu ‘anha) zeigt unmissverständlich die Ernsthaftigkeit und die Bereitwilligkeit, mit denen die Frauen des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) diese Gebote umgesetzt haben.

عن ‏عَائِشَةَ ‏رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا ‏قَالَتْ: اسْتَأْذَنَ عَلَيَّ ‏أَفْلَحُ ‏أَخُو ‏أَبِي الْقُعَيْسِ بَعْدَمَا أُنْزِلَ الْحِجَابُ، فَقُلْتُ: لَا آذَنُ لَهُ حَتَّى أَسْتَأْذِنَ فِيهِ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّم،َ فَإِنَّ أَخَاهُ أَبَا الْقُعَيْسِ لَيْسَ هُوَ أَرْضَعَنِي وَلَكِنْ أَرْضَعَتْنِي امْرَأَةُ ‏أَبِي الْقُعَيْسِ. فَدَخَلَ عَلَيَّ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَقُلْتُ لَهُ: يَا رَسُولَ اللَّهِ إِنَّ أَفْلَحَ أَخَا أَبِي الْقُعَيْسِ اسْتَأْذَنَ فَأَبَيْتُ أَنْ آذَنَ لَهُ حَتَّى أَسْتَأْذِنَكَ. فَقَالَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: وَمَا مَنَعَكِ أَنْ تَأْذَنِي عَمُّكِ؟ قُلْتُ: يَا رَسُولَ اللَّهِ إِنَّ الرَّجُلَ لَيْسَ هُوَ أَرْضَعَنِي وَلَكِنْ أَرْضَعَتْنِي امْرَأَةُ أَبِي الْقُعَيْسِ. فَقَالَ: ائْذَنِي لَهُ فَإِنَّهُ عَمُّكِ تَرِبَتْ يَمِينُكِ. قَالَ عُرْوَةُ: فَلِذَلِكَ كَانَتْ عَائِشَةُ تَقُولُ: حَرِّمُوا مِنْ الرَّضَاعَةِ مَا تُحَرِّمُونَ مِنْ النَّسَبِ.

“‘Aischah (radial-laahu ‘anha) sagte: “Aflah, der Bruder von Abul-qu’ais, wollte, nachdem das Hidschaab-Gebot hinabgesandt worden war, mich besuchen. Dann ließ ich ihm mitteilen: “Ich erlaube es ihm nicht, bis ich den Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) um Erlaubnis gebeten habe, denn nicht sein Bruder Abul-qu’ais war derjenige, der mich stillte, sondern die Frau von Abul-qu’ais.” Dann kam der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) zu mir, und ich fragte ihn: “Allaahs Gesandter! Aflah, der Bruder von Abul-qu’ais, bat um Erlaubnis, mich zu besuchen, aber ich habe es abgelehnt, bis ich dich um Erlaubnis gebeten habe.” Dann fragte der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam): “Und was hat dich daran gehindert, deinen Onkel zu empfangen?” Ich antwortete: “Allaahs Gesandter! Doch nicht der Mann hat mich gestillt, sondern gestillt hat mich die Frau von Abul-qu’ais!” Dann sagte er: “Empfange ihn, denn er ist dein Onkel! Es möge dir Erfolg gewährt werden!” ‘Urwah sagte: “Deshalb pflegte ‘Aischah zu sagen: “(Für die Ehe) habt ihr durch die Milchverwandtschaft für haraam zu erklären, was ihr durch die Blutsverwandtschaft für haraam erklärt!” (B)

 

يَٰٓأَيُّهَا ٱلنَّبِيُّ قُل لِّأَزۡوَٰجِكَ وَبَنَاتِكَ وَنِسَآءِ ٱلۡمُؤۡمِنِينَ يُدۡنِينَ عَلَيۡهِنَّ مِن جَلَٰبِيبِهِنَّۚ ذَٰلِكَ أَدۡنَىٰٓ أَن يُعۡرَفۡنَ فَلَا يُؤۡذَيۡنَۗ وَكَانَ ٱللَّهُ غَفُورٗا رَّحِيمٗا ٥٩

“Prophet! Sag zu deinen Ehefrauen, zu deinen Töchtern und zu den Frauen der Iimaan-Bekennenden, dass sie von ihrer Kopfbedeckung 11 über sich ziehen. Dies ist eher dazu geeignet, dass sie erkannt und dann nicht belästigt werden. Allaah ist immer allvergebend, allgnädig.” 12

Diese Aayah befasst sich direkt mit Al-hidschaab, deshalb ist es wichtig, sie ausführlich zu behandeln.

Hinabsendungsanlass:

Imaam Ali Bnu-ahmad Al-waahidiy An-naisaburiy (gest. 468 n. H.) berichtete in seinem Buch “Asbaabun-nuzuul: die Hinabsendungsanlässe”:

كانَتْ نِسَاءُ المؤمِنِينَ يَخْرُجْنَ بِاللَّيِلِ إلى حَاجَاتِهِنَ وكَانَ المنَافِقُونَ يَتَعَرَضُونَ لهَـُنَّ ويُؤذُونَهُنَّ فَنَزَلتْ هَذِهِ الآيَةُ. وقَالَ السُّدّي: كَانَتْ المَدِينَةُ ضَيِّقَةَ المَنَازِلِ وكَانَ النِّسَاءُ إذا كَانَ اللّيلُ خَرَجُوا فَقَضَينَ الحَاجَةَ وكَانَ فُسَّاقٌ مِنْ فُسّاقِ المَدِينَةِ يخَرُجُونَ فَإذا رَأوا المَرْأةَ عَليهَا قِنَاعٌ قَالوا هَذِهِ حُرَّةٌ فَتَرَكُوهَا وإذا رَأوا المرْأةَ بِغَيرِ قِنَاعٍ قَالوا هَذِهِ أُمةٌ فَكَانُوا يُراوِدُونَها فَأنَزلَ اللهُ تَعَالى هَذِهِ الآيَةَ.

“Die Frauen der Iimaan-Bekennenden pflegten nachts hinauszugehen, um ihre Notdurft zu verrichten, und die Heuchler (Munaafiq) machten sich immer wieder an sie heran und belästigten sie. Dann wurde diese Aayah hinabgesandt. As-sud-diy sagte: “In Al-madiinah waren die Häuser klein. So pflegten die Frauen, wenn es Nacht war, hinauszugehen, um ihre Notdurft zu verrichten. Auch manche der Wüstlinge von Al-madiinah pflegten hinauszugehen, (um die Frauen zu belästigen). Wenn sie sahen, dass die Frau eine Kopfbedeckung trug, sagten sie: “Diese ist eine freie Frau.” So haben sie sie in Ruhe gelassen. Und wenn sie sahen, dass die Frau ohne Kopfbedeckung war, sagten sie: “Diese ist eine Sklavin.” So haben sie sie belästigt. Dann sandte Allaah (ta’aala) diese Aayah hinab.”

 

Aus dieser Aayah kann Folgendes abgeleitet werden:

  • Anders als das Hidschaab-Gebot in der Aayah (33:53) gilt das Dschilbaab-Gebot in dieser Aayah sowohl für die Ehefrauen des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam), als auch für alle anderen muslimischen Frauen.
  • “Lisaanul-‘arab”, das bedeutendste Arabisch-Arabisch-Lexikon des großen Gelehrten Ibnu-mandhur إبن منظور beschreibt “Dschilbaab” so:

والجِلْبابُ: القَمِيصُ. والجِلْبابُ: ثوب أَوسَعُ من الخِمار، دون الرِّداءِ، تُغَطِّي به المرأَةُ رأْسَها وصَدْرَها؛ وقيل: هو ثوب واسِع، دون المِلْحَفةِ، تَلْبَسه المرأَةُ؛ وقيل: هو المِلْحفةُ. وقيل: هو ما تُغَطِّي به المرأَةُ الثيابَ من فَوقُ كالمِلْحَفةِ؛ وقيل: هو الخِمارُ. وقيل: هو كالمِقْنَعةِ تُغَطِّي به المرأَةُ رأْسَها وظهرها وصَدْرَها، والجمع جَلابِيبُ.

Al-dschilbaab ist “Al-qamiis”, d. h. die lange Bluse für die Frau. Al-dschilbaab ist auch ein langes Kleid, das breiter ist als “Al-chimaar, die Kopfbedeckung” und kleiner als “Ar-ridaa, Kleid, das den Oberkörper bedeckt und über Al-izaar (hier Kleid für den gesamten Körper) liegt”, mit dem die Frau ihr Haupt und ihre Brust bedeckt. Es wird ebenfalls gesagt, dass es ein breites Kleid ist, das von Frauen getragen wird, das kleiner ist als “Al-milhafah, ein großer breiter Schal bzw. ein großes breites Tuch, das über die Oberkleidung gezogen wird”. Auch wird es gesagt, dass es Al-milhafah selbst ist. Und es wird gesagt, dass es etwas ist, mit dem die Frau ihre Kleider überdeckt wie mit Al-milhafah. Und es wurde gesagt, dass es Al-chimaar selbst ist. Und es wurde gesagt, dass es wie “Al-miqna’ah, Kopfbedeckung” ist, mit der die Frau ihr Haupt, ihren Rücken und ihre Brust bedeckt. Der Plural davon ist “dschalaabiib”.

In diesem Sinne beschreibt auch der Hadiith von Ummu-‘atiyyah (radial-laahu ‘anha) Al-dschilbaab als ein zusätzliches Kleidungsstück, mit dem die Frau alle anderen Kleider bedeckt. Ummu-‘atiyyah sagte: “Allaahs Gesandter! Manch eine von uns hat kein Dschilbaab?” Er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte: “Ihre Schwester soll ihr von ihrem Dschilbaab etwas abgeben.” (M)

  • Das hier ausgesprochene Dschilbaab-Gebot bedeutet, dass muslimische Frauen zusätzlich zu den Kleidern, die sie privat anziehen, in der Öffentlichkeit ein diese bedeckendes Oberkleid (Mantel, Umhang, o. ä.) tragen sollen. Dies verleiht ihnen ein unverwechselbares Erscheinungsbild, das Seriosität und Sittsamkeit verkörpert.
  • Das Dschilbaab-Gebot bezweckt nicht, wie im Westen oft unterstellt wird, die Männer vor den Reizen der Frauen zu schützen, sondern den Schutz der Frauen vor sexueller Belästigung durch unmoralische Männer, die Frauen nur als Sexualobjekte 13 betrachten.
  • Diese Aayah beinhaltet noch kein allgemeingültiges Gebot zur Bedeckung von Hals und Haaren in der Öffenlichkeit.

Analytische Betrachtung der Aayaat von Suratun-nuur

وَقُل لِّلۡمُؤۡمِنَٰتِ يَغۡضُضۡنَ مِنۡ أَبۡصَٰرِهِنَّ وَيَحۡفَظۡنَ فُرُوجَهُنَّ وَلَا يُبۡدِينَ زِينَتَهُنَّ إِلَّا مَا ظَهَرَ مِنۡهَاۖ وَلۡيَضۡرِبۡنَ بِخُمُرِهِنَّ عَلَىٰ جُيُوبِهِنَّۖ وَلَا يُبۡدِينَ زِينَتَهُنَّ إِلَّا لِبُعُولَتِهِنَّ أَوۡ ءَابَآئِهِنَّ أَوۡ ءَابَآءِ بُعُولَتِهِنَّ أَوۡ أَبۡنَآئِهِنَّ أَوۡ أَبۡنَآءِ بُعُولَتِهِنَّ أَوۡ إِخۡوَٰنِهِنَّ أَوۡ بَنِيٓ إِخۡوَٰنِهِنَّ أَوۡ بَنِيٓ أَخَوَٰتِهِنَّ أَوۡ نِسَآئِهِنَّ أَوۡ مَا مَلَكَتۡ أَيۡمَٰنُهُنَّ أَوِ ٱلتَّٰبِعِينَ غَيۡرِ أُوْلِي ٱلۡإِرۡبَةِ مِنَ ٱلرِّجَالِ أَوِ ٱلطِّفۡلِ ٱلَّذِينَ لَمۡ يَظۡهَرُواْ عَلَىٰ عَوۡرَٰتِ ٱلنِّسَآءِۖ وَلَا يَضۡرِبۡنَ بِأَرۡجُلِهِنَّ لِيُعۡلَمَ مَا يُخۡفِينَ مِن زِينَتِهِنَّۚ وَتُوبُوٓاْ إِلَى ٱللَّهِ جَمِيعًا أَيُّهَ ٱلۡمُؤۡمِنُونَ لَعَلَّكُمۡ تُفۡلِحُونَ ٣١

“Auch sag zu den iimaan-bekennenden Frauen, dass sie von ihren Blicken niederschlagen, ihre Keuschheit bewahren und ihren Schmuck nicht sichtbar tragen außer dem, was davon sichtbar wird, und dass sie ihre Kopfbedeckungen 14 bis über ihre Kleidungsausschnitte 15 ziehen, und dass sie ihren Schmuck vor niemandem sichtbar tragen außer vor ihren Ehemännern, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehemänner, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehemänner, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder, den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denjenigen, die ihr gehören, den Bediensteten außer denjenigen mit Verlangen von den Männern oder den Kindern, die noch nichts über die Blößen der Frauen wissen, und dass sie mit ihren Füßen nicht (auf den Boden) aufschlagen, damit bekannt wird, was sie noch von ihrem Schmuck verbergen. Bittet Allaah um Vergebung allesamt – ihr Iimaan-Bekennende! – damit ihr erfolgreich werdet.” 16

 

Aus der Aayah (24:31) kann Folgendes abgeleitet werden:

  • Die Gebote in dieser Aayah gelten für alle muslimischen Frauen.
  • In dieser Aayah wird das Dschilbaab- und Chimaar-Gebot zur Bedeckung der Privatkleidung, von Haaren, Hals, Dekolleté-Bereich und des Schmucks erstmals allgemeingültig vorgeschrieben. Zudem wird in eindeutiger Form zwischen der Art der Bekleidung und dem öffentlichen Auftreten verbunden.
  • Diese Aayah schreibt Regeln für den Umgang mit dem anderen Geschlecht in der Öffentlichkeit und für den Umgang mit Nahverwandten vor.
  • Diese Aayah schreibt auch Regeln vor für den Blickkontakt in der Öffentlichkeit: Bekanntlich können Blicke töten, verletzen oder treffen, sie können auch schmeicheln, umwerben, Unzüchtiges signalisieren oder bewundern usw.; deshalb wird die Wichtigkeit des Blickverhaltens in der Aayah betont. Die Aayah verlangt nicht, dass Frauen bei der Kommunikation in der Öffentlichkeit ihre Augen schließen sollen oder ihr Gegenüber nicht anschauen dürfen, sondern sie empfiehlt den Frauen wie in der Aayah (24:30) 17 auch den Männern geboten wird, den sog. “ghaddul-basar غض البصر“, d. h. so zu blicken, dass die Blicke nicht falsch gedeutet werden können. “ghadd” hat die Bedeutung von “etwas verringern bzw. einengen”. Hier sind die jeweiligen kulturspezifischen Normen maßgeblich.
  • Ein weiterer wichtiger Aspekt, auf den die Aayah hinweist, ist die Aufforderung, Sexualität nur im gebotenen Rahmen auszuleben.
  • Weiters schreibt die Aayah Regeln für Schmuck und weibliche Reize vor. Sie verbietet sowohl die unbedachte, als auch die provokante Zurschaustellung von Schmuck und körperlichen Reizen vor fremden Männern, es sei denn in echten Notsituationen wie bei medizinischer Behandlung. Deshalb fordert die Aayah unmissverständlich dazu auf, den Kopf, die Brust und alles, was dazwischen ist, wie Hals und Dekolleté-Bereich, zu bedecken. “Chumur خُمُر” ist der Plural von “Chimaar خمار Kopfbedeckung. In Lisaanul-‘arab heißt es zu “Chimaar”:

الخِمِارُ مَا تُغَطّي بِهِ المَرْأَةُ رَأَْسَهَا، وجَمْعُهُ أَخْمِرَةٌ وخُمْرٌ وخُمُرٌ والخِمِرُّ. وفي حَدِيثِ أُمِ سَلَمَة: أَنَّهُ كَانَ يَمْسَحُ عَلى الخُفِّ والخِمَارِ؛ أَرَادتْ بِالخِمَارِ العَمَامَةَ لأَنَّ الرَجُلَ يُغَطّي بِهَا رأْسَهُ كَمَا أَنَّ المَرأَةَ تُغطِّيهِ بِخِمَارِهَا.

Al-chimaar ist das, mit dem die Frau ihren Kopf bedeckt. Der Plural davon ist “Achmirah, Chumr, Chumur und Chimir “. Im Hadiith von Ummu-salamah heißt es: “Er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) pflegte (bei der rituellen Gebetswaschung) mit nassen Händen über die Schuhe und über Al-chimaar zu streichen.” Sie meinte mit Al-chimaar hier “Al-‘amamah, den Turban”, da der Mann damit seinen Kopf bedeckt, wie die Frau es mit ihrem Chimaar handhabt. 18

 

عَائِشَةَ ‏رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا ‏‏كَانَتْ تَقُولُ ‏لَمَّا نَزَلَتْ هَذِهِ الْآيَةُ: “وَلْيَضْرِبْنَ بِخُمُرِهِنَّ عَلَى جُيُوبِهِنَّ” أَخَذْنَ أُزْرَهُنَّ فَشَقَّقْنَهَا مِنْ قِبَلِ الْحَوَاشِي فَاخْتَمَرْنَ بِهَا.

“‘Aischah (radial-laahu ‘anha) pflegte zu sagen: “Als diese Aayah “وَلْيَضْرِبْنَ بِخُمُرِهِنَّ عَلَى جُيُوبِهِنّ und sie sollen ihre Chumur 19 bis über ihre Dschuyuub 20 ziehen” hinabgesandt wurde, haben die Frauen ihre Izaar 21 am Rand abgeschnitten und als Chimaar verwendet.” (B)

Schmuckstücke, die üblicherweise als Gesichts-, Hand-, Arm- oder Fußschmuck von muslimischen Frauen getragen werden, sind durch diese Aayah auch in der Öffentlichkeit zugelassen, da das Zeigen des Gesichts, der Hände und Füße nicht untersagt wird und sie nicht bedeckt werden können.

  • Die Aayah zählt dann diejenigen Personen auf, vor denen die Frau die durch Chimaar zu bedeckenden Körperteile (Kopf, Hals, Dekolleté-Bereich) unbedeckt lassen darf. Diese sind, entsprechend der Schutzfunktion dieses Gebotes, entweder männliche Blutsverwandte, mit denen die Frau niemals eine Ehe eingehen darf und mit denen niemals sexueller Kontakt in Frage kommt, oder Männer ohne sexuelle Bedürfnisse, von denen keine sexuelle Belästigung ausgehen kann, oder auch Kinder, welche noch keine Sexualität kennen.
  • Ein weiterer Aspekt, der in der Aayah unterstrichen wird, ist der Gang. Bekanntlich gehört auch die Körperhaltung und die Bewegung beim Gehen zur Körpersprache und kann selbst bei kompletter Bedeckung sehr viel ausdrücken, von dezent gesittet bis aufreizend provokant. Die muslimische Frau wird aufgefordert, jegliche Gangart zu vermeiden, die ungebührliche Aufmerksamkeit erregt.
  • Die Aayah endet mit einem Aufruf an alle Muslime zur Reue. Sie öffnet ihnen die Tür der Wiedergutmachung und Korrektur verfehlter Verhaltensweisen.

 وَٱلۡقَوَٰعِدُ مِنَ ٱلنِّسَآءِ ٱلَّٰتِي لَا يَرۡجُونَ نِكَاحٗا فَلَيۡسَ عَلَيۡهِنَّ جُنَاحٌ أَن يَضَعۡنَ ثِيَابَهُنَّ غَيۡرَ مُتَبَرِّجَٰتِۢ بِزِينَةٖۖ وَأَن يَسۡتَعۡفِفۡنَ خَيۡرٞ لَّهُنَّۗ وَٱللَّهُ سَمِيعٌ عَلِيمٞ ٦٠

“Die alten (der Intimität abgeneigten) Frauen, die nicht auf Heirat hoffen, diese trifft keine Verfehlung, wenn sie ihre Oberkleidung ablegen, ohne einen Schmuck sichtbar zu tragen. Dass sie es lassen, ist jedoch besser für sie. Allaah ist allhörend, allwissend.” 22

 

Aus dieser Aayah kann Folgendes abgeleitet werden:

  • Ältere Frauen, die selbst kein sexuelles Begehren mehr haben und sexuell nicht mehr begehrenswert sind, können in der Öffentlichkeit auf die Bedeckung ihrer Kleidung mit einem Dschilbaab-Oberkleid verzichten unter der Bedingung, dass sie dies ohne “Tabar-rudsch التبرج” tun. Tabar-rudsch bedeutet “die bewusste Zurschaustellung von Reizen, um sexuelle Begierde bei Männern zu wecken”.
  • Es ist jedoch besser auch für die alten Frauen weiterhin die islamisch übliche Bekleidung vor fremden Männern zu tragen.


Notes:

  1. Ursprünglich: „taqwa-gemäß handelt.
  2. Ursprünglich: „Dschaahiliy-yah“, bezeichnet die Epoche in der Geschichte der Araber vor dem Islam, die durch Unwissen­heit geprägt war.
  3. Ursprünglich: „Ahlal-bait“, die Angehörigen der Familie des Gesandten.
  4. Ursprünglich: „Aayaat“.
  5. Quraan (33:32-34)
  6. Ursprünglich: „Hidschaab“.
  7. Quraan (33:53)
  8. Ursprünglich: „Hidschaab“.
  9. Ursprünglich: „taqwa-gemäß“.
  10. Quraan (33:55)
  11. Ursprünglich: „Dschilbaab“, es ist ein Kleidungsstück, das größer als eine normale Kopfbe­deckung und kürzer als ein Gewand ist. Die Frau zieht es über den Kopf und mit dem Rest bedeckt sie ihre Brust.
  12. Quraan (33:59)
  13. Ein amerikanisches Psychologenteam um Prof. Susan Fiske von der Princeton University hat in einer Studie festgestellt, dass bei Männern beim Anblick spärlich bekleideter Frauen unkon­trollierbar dieselben prämotorischen Hirnareale wie vor der Benutzung von Werkzeugen aktiviert wurden. Die Akti­vierung der Neuronen vollzog sich so, als stünde den Männern eine direkte physische Handlung bevor. Diese Reaktion war bei vollbekleideten Frauen nicht feststellbar. Auch Frauen zeigten solche Reaktion nicht. Die Psychologen sprechen von einer Objektifizierung spärlich bekleideter Frauen. (Siehe dazu: http://www.cnn.com/2009/HEALTH/02/19/women.bikinis. objects/index.html und http://weblamp.princeton.edu/~psych/psychology/research/fiske; 06.12.09).
  14. Ursprünglich: „Chumur“.
  15. Ursprünglich: „Dschuyuub“.
  16. Quraan (24:31)
  17. Die Aayah besagt: „Sag zu den iimaan-bekennenden Männern, dass sie von ihren Blicken nieder-schlagen und ihre Keuschheit bewahren. Dies ist reiner für sie. Allaah ist sicher dessen all­kundig, was sie tun.“
  18. Dieser Hadiith wurde überliefert von Muslim, At-tirmidhi, An-nasai und Ibnu-madschah.
  19. Kopfbedeckung
  20. Ausschnitt der Kleidung, Dekolleté
  21. Kleidungsstück, mit dem entweder der Unterleib oder der gesamte Körper bedeckt wird
  22. Quraan (24:60)