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Berechnung der Erbanteile


Bei der Verteilung eines Nachlasses ergeben sich je nach Erbenstatus unterschiedliche Erbanteile. Die Anzahl der Erbanteile ergibt sich aus dem gemeinsamen Nenner der Quoten-Brüche.

– Wenn die Summe der Erbanteile mit dem gemeinsamen Nenner der Brüche identisch ist, dann bezeichnet man die Erbangelegenheit als gleichwertig (‘Aadilah عادلة).

– Wenn die Summe der Erbanteile weniger als der gemeinsame Nenner ist, dann bezeichnet man die Erbangelegenheit als minderzählig (Naaqisah ناقصة).

– Wenn die Summe der Erbanteile mehr als der gemeinsame Nenner ist, dann bezeichnet man die Erbangelegenheit als überzählig (‘Aailah عائلة ).

Man berechnet eine Erbangelegenheit am Einfachsten wie folgt:

– Man bestimmt die Erben.

– Man zeichnet eine Tabelle und trägt die Erben in die Tabelle ein.

– Man notiert die Quote, das Symbol (A) für die ‘Asabah-Erben, (M) für die Erben mütterlicherseits bzw. (P) bei Präkludierten.

– Man berechnet den gemeinsamen Nenner der Brüche und notiert ihn neben den Erbanteilen.

– Man berechnet die jeweiligen Erbanteile und trägt sie in der Tabelle ein.

Beispiel: E: Ehefrau, Tochter, Mutter, Vater und Vollbruder

Die Erben sind: die Ehefrau, Tochter, Mutter und Vater, da der Vollbruder durch den Vater total präkludiert ist.Als Quoten-Erbinnen erhält die Ehefrau 1/8, die Tochter 1/2 und die Mutter 1/6.Der Vater ist der einzige ‘Asabah-Erbe und erhält den Rest des Nachlasses.

Der gemeinsame Nenner ist 24 und entspricht der Summe der Erbanteile.

So erhält die Ehefrau 24:8=3, die Tochter 24:2=12, die Mutter 24:6=4 und der Vater 24:6=4 plus 24-(3+12+4+4)=1.

Erben Erbanteile:
24
Ehefrau 1/8 3
Tochter 1/2 12
Mutter 1/6 4
Vater 1/6 + A 4+1
Voll-bruder P