Bei der Verteilung eines Nachlasses ergeben sich je nach Erbenstatus unterschiedliche Erbanteile. Die Anzahl der Erbanteile ergibt sich aus dem gemeinsamen Nenner der Quoten-Brüche.
– Wenn die Summe der Erbanteile mit dem gemeinsamen Nenner der Brüche identisch ist, dann bezeichnet man die Erbangelegenheit als gleichwertig (‘Aadilah عادلة).
– Wenn die Summe der Erbanteile weniger als der gemeinsame Nenner ist, dann bezeichnet man die Erbangelegenheit als minderzählig (Naaqisah ناقصة).
– Wenn die Summe der Erbanteile mehr als der gemeinsame Nenner ist, dann bezeichnet man die Erbangelegenheit als überzählig (‘Aailah عائلة ).
Man berechnet eine Erbangelegenheit am Einfachsten wie folgt:
– Man bestimmt die Erben.
– Man zeichnet eine Tabelle und trägt die Erben in die Tabelle ein.
– Man notiert die Quote, das Symbol (A) für die ‘Asabah-Erben, (M) für die Erben mütterlicherseits bzw. (P) bei Präkludierten.
– Man berechnet den gemeinsamen Nenner der Brüche und notiert ihn neben den Erbanteilen.
– Man berechnet die jeweiligen Erbanteile und trägt sie in der Tabelle ein.
Beispiel: E: Ehefrau, Tochter, Mutter, Vater und Vollbruder
Die Erben sind: die Ehefrau, Tochter, Mutter und Vater, da der Vollbruder durch den Vater total präkludiert ist.Als Quoten-Erbinnen erhält die Ehefrau 1/8, die Tochter 1/2 und die Mutter 1/6.Der Vater ist der einzige ‘Asabah-Erbe und erhält den Rest des Nachlasses.
Der gemeinsame Nenner ist 24 und entspricht der Summe der Erbanteile. So erhält die Ehefrau 24:8=3, die Tochter 24:2=12, die Mutter 24:6=4 und der Vater 24:6=4 plus 24-(3+12+4+4)=1. |
|