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At-talaaq أحكام الطلاق Die Eheauflösung bzw. Ehescheidung


Einleitung

Da die Eheschließung im Islam eine vertragliche Vereinbarung darstellt, wurde für beide Vertragspartner auch die Möglichkeit der Auflösung dieses Vertrags vorgesehen. Die Eheauflösung bzw. -scheidung kann auf unterschiedlichen Wegen bewirkt werden:

– durch den Ehemann bzw. seinen Bevollmächtigten auf Wunsch oder aber auch gegen den Wunsch der Ehefrau oder

– durch den Richter bei Vorliegen bestimmter Umstände.

Damit kennt die Scharii’ah zwei Eheauflösungstypen:

  • Talaaq طلاق : die üblicherweise durch den Mann bewirkte Scheidung
  • Fas-ch فسخ: eine Scheidung, die entweder auf Wunsch der Frau und im Einvernehmen mit dem Ehemann (Chul’
    خلع bzw. Muchaala’ah  مخالعة ) oder durch ein richterliches Urteil bewirkt wird.
    Es gibt drei wichtige Unterschiede zwischen den beiden Eheauflösungstypen Talaaq und Fas-ch:- Fas-ch bedeutet die Annullierung des Vertrags ohne jegliche scharii’ah-konformen Folgen im Gegensatz zur Talaaq-Scheidung, welche die Auflösung eines gültigen Ehevertrags mit allen scharii’ah-konformen Folgen nach Ablauf der Eheauflösungsfrist (‘Iddah) bewirkt.
    – Fas-ch kommt zustande entweder durch aktuelle unvorhergesehene Ereignisse (wie Abfall des Ehepartners vom Islam, Sexualität des Ehemanns mit der Mutter bzw. Tochter der Ehefrau bzw. Sexualität der Ehefrau mit dem Vater des Ehemannes bzw. mit seinem Sohn) oder durch den Ehevertrag begleitende Aspekte (wie die fehlende Zustimmung des Waliy nach den Hanafiten, wenn die Frau einen Nicht-Ebenbürtigen heiratet).
    – Fas-ch vermindert die Anzahl der drei möglichen Scheidungen nicht, während Talaaq diese auf jeden Fall verringert. Nach drei erfolgten Talaaq ist eine erneute Ehe zwischen diesen Geschiedenen nur unter extrem erschwerten Bedingungen nochmals möglich.

Um eine eindeutige Differenzierung zwischen beiden Eheauflösungstypen zu ermöglichen, werden in diesem Kapitel folgende Begriffe verwendet: Für Talaaq die “Ehescheidung” und für Fas-ch die “Ehe-Annullierung”.

Die Scharii’ah-Konformität der Ehescheidung trotz der Aufforderung zu seiner Vermeidung gründet u. a. auf Belegstellen im Quraan und aus der Sunnah des Gesandten:

ٱلطَّلَٰقُ مَرَّتَانِۖ فَإِمۡسَاكُۢ بِمَعۡرُوفٍ أَوۡ تَسۡرِيحُۢ بِإِحۡسَٰنٖۗ وَلَا يَحِلُّ لَكُمۡ أَن تَأۡخُذُواْ مِمَّآ ءَاتَيۡتُمُوهُنَّ شَيۡ‍ًٔا إِلَّآ أَن يَخَافَآ أَلَّا يُقِيمَا حُدُودَ ٱللَّهِۖ فَإِنۡ خِفۡتُمۡ أَلَّا يُقِيمَا حُدُودَ ٱللَّهِ فَلَا جُنَاحَ عَلَيۡهِمَا فِيمَا ٱفۡتَدَتۡ بِهِۦۗ تِلۡكَ حُدُودُ ٱللَّهِ فَلَا تَعۡتَدُوهَاۚ وَمَن يَتَعَدَّ حُدُودَ ٱللَّهِ فَأُوْلَٰٓئِكَ هُمُ ٱلظَّٰلِمُونَ ٢٢٩

Die Scheidung ist zweimal (widerrufbar), dann gilt entweder Behalten nach dem Üblichen oder Entlassen in Güte 1. Es ist für euch (Ehemänner) nicht erlaubt 2, irgendetwas von dem zu nehmen, was ihr ihnen gegeben habt, außer wenn beide befürchten, dass sie Allaahs Richtlinien nicht einhalten könnten. Solltet ihr es befürchten, dass beide Allaahs Richtlinien nicht einhalten könnten, dann ist es für beide keine Verfehlung, wenn sie eine Entschädigung zahlt, (um die Scheidung zu bewirken) 3. Diese sind Allaahs Richtlinien, so überschreitet sie nicht! Wer Allaahs Richtlinien überschreitet, diese sind gewiss die wirklich Unrechthandelnden. 4

يَٰٓأَيُّهَا ٱلنَّبِيُّ إِذَا طَلَّقۡتُمُ ٱلنِّسَآءَ فَطَلِّقُوهُنَّ لِعِدَّتِهِنَّ وَأَحۡصُواْ ٱلۡعِدَّةَۖ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ رَبَّكُمۡۖ لَا تُخۡرِجُوهُنَّ مِنۢ بُيُوتِهِنَّ وَلَا يَخۡرُجۡنَ إِلَّآ أَن يَأۡتِينَ بِفَٰحِشَةٖ مُّبَيِّنَةٖۚ وَتِلۡكَ حُدُودُ ٱللَّهِۚ وَمَن يَتَعَدَّ حُدُودَ ٱللَّهِ فَقَدۡ ظَلَمَ نَفۡسَهُۥۚ لَا تَدۡرِي لَعَلَّ ٱللَّهَ يُحۡدِثُ بَعۡدَ ذَٰلِكَ أَمۡرٗا ١

Prophet! Wenn ihr die Scheidung den Ehefrauen gegenüber vollzieht, dann vollzieht sie, wenn sie auf die Zeit der Wartefrist 5 hinsteuern! Berechnet die Wartefrist genau und erweist euch ehrfürchtig 6 Allaah gegenüber, eurem Herrn! Bringt sie nicht heraus aus ihren Wohnstätten! Sie gehen nicht weg, es sei denn, sie begehen eine bewiesene Abscheulichkeit. Diese sind Allaahs Richtlinien. Wer Allaahs Richtlinien verletzt, begeht Unrecht gegen sich selbst. Du weißt nicht, vielleicht lässt Allaah danach etwas sich ereignen.

Der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) beschrieb die Ehescheidung mit folgenden Worten:

أَبْغَضُ الْحَلَالِ إِلَى اللَّهِ الطَّلَاقُ.

“Das Verabscheuungswürdigste bei Allaah von dem, was Halaal ist, ist die Ehescheidung!” (A, I)


Notes:

  1. Ursprünglich: „Ihsaan“. Ihsaan bedeutet, anderen auf schöne Art noch mehr als das zukommen lassen, das ihnen zusteht. Im Bezug auf Allaah (ta’aala) ist Ihsaan ein Synonym für Gnade.
  2. Im Original „halaal“, siehe Glossar.
  3. Hier ist Chul’ الخلع gemeint, wenn die Frau auf ihren Wunsch hin die Scheidung bewirkt.
  4. Quraan (2:229)
  5. Ursprünglich: „‘Iddah
  6. Ursprünglich: „taqwa-gemäß“, siehe Glossar.