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Ahkaamul-libaas أحكام اللباس Die Bekleidungsgebote


Der Status der Kleidung und ihre Typen

يَٰبَنِيٓ ءَادَمَ قَدۡ أَنزَلۡنَا عَلَيۡكُمۡ لِبَاسٗا يُوَٰرِي سَوۡءَٰتِكُمۡ وَرِيشٗاۖ وَلِبَاسُ ٱلتَّقۡوَىٰ ذَٰلِكَ خَيۡرٞۚ ذَٰلِكَ مِنۡ ءَايَٰتِ ٱللَّهِ لَعَلَّهُمۡ يَذَّكَّرُونَ ٢٦

“Kinder Aadams! Bereits haben Wir euch Kleidung hinabgesandt, die eure Schamteile bedeckt, auch schmückende Kleidung. Doch die Kleidung der Ehrfurcht 1 ist besser. Dies ist von Allaahs Zeichen 2, damit ihr euch entsinnt.3

 

يَٰبَنِيٓ ءَادَمَ خُذُواْ زِينَتَكُمۡ عِندَ كُلِّ مَسۡجِدٖ وَكُلُواْ وَٱشۡرَبُواْ وَلَا تُسۡرِفُوٓاْۚ إِنَّهُۥ لَا يُحِبُّ ٱلۡمُسۡرِفِينَ ٣١ قُلۡ مَنۡ حَرَّمَ زِينَةَ ٱللَّهِ ٱلَّتِيٓ أَخۡرَجَ لِعِبَادِهِۦ وَٱلطَّيِّبَٰتِ مِنَ ٱلرِّزۡقِۚ قُلۡ هِيَ لِلَّذِينَ ءَامَنُواْ فِي ٱلۡحَيَوٰةِ ٱلدُّنۡيَا خَالِصَةٗ يَوۡمَ ٱلۡقِيَٰمَةِۗ كَذَٰلِكَ نُفَصِّلُ ٱلۡأٓيَٰتِ لِقَوۡمٖ يَعۡلَمُونَ ٣٢

“Kinder Aadams! Bekleidet euch gepflegt beim Besuch jeder Moschee, esst und trinkt, doch seid nicht verschwenderisch! Gewiss, Er liebt nicht die Verschwender. (32) Sag: ‚Wer erklärte für verboten 4 die gepflegte Kleidung, die Allaah für Seine Geschöpfe hervorbrachte, und die guten Speisen 5 von (Seinen) Gaben?’ Sag: ‚Diese sind für die Iimaan-Bekennenden im diesseitigen Leben bestimmt und am Tag der Auferstehung ausschließlich ihnen vorbehalten.’ Solcherart verdeutlichen Wir die Worte für Menschen, die wissen.” 6

Diese Aayaat verdeutlichen, dass die Kleidung eine der Gaben Allaahs ist, die Er nur den Menschen zur Verfügung stellt. Diese Kleidung hat mehrere Aufgaben, die wichtigste davon ist, unsere ‘Aurah العورة zu bedecken und uns damit von allen anderen Geschöpfen zu unterscheiden.
Die Scharii’ah unterscheidet im Allgemeinen zwischen Waadschib-, Manduub- und Haraam-Kleidung.

Die verbotene Kleidung (Haraam-Kleidung)

Darunter fällt Folgendes:

  • Reine Seidenkleidung für die Männer, sowie Gold.

إنَّ نَبِيَّ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَخَذَ حَرِيرًا فَجَعَلَهُ فِي يَمِينِهِ وَأَخَذَ ذَهَبًا فَجَعَلَهُ فِي شِمَالِهِ ثُمَّ قَالَ إِنَّ هَذَيْنِ حَرَامٌ عَلَى ذُكُورِ أُمَّتِي.

“Allaahs Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) nahm Seide in die rechte und Gold in die linke Hand und sagte: “Diese beiden sind verboten für die Männer meiner Gemeinschaft.” (A, I, AH, N)

Kleidung, die geringe Anteile von Seide beinhaltet oder aus Kunstseide besteht, ist nicht verboten.
Gold und Goldschmuck ist verboten, auch als Ring oder Ehering. Empfohlen werden für Männer Silberringe. Gebrauchsgegenstände wie Uhren, die zum Schutz vor Korrosion vergoldet werden, sind erlaubt.

  • Spezifische Frauenkleidung, wenn diese von Männern getragen wird, und umgekehrt.

لَعَنَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ الْمُتَشَبِّهِينَ مِنْ الرِّجَالِ بِالنِّسَاءِ وَالْمُتَشَبِّهَاتِ مِنْ النِّسَاءِ بِالرِّجَالِ.

“Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) verfluchte die Männer, welche Frauen nachahmen und die Frauen, welche Männer nachahmen.” (B, AH, I)

Auch die Nachahmung der Kleidung der Nicht-Muslime ist verboten. Der Gesandte sagte einem Mann, der gelblich gefärbte spezifische Kleidung von Nicht-Muslimen trug:

إنَّ هَذِهِ مِنْ ثِيَابِ الْكُفَّارِ فَلَا تَلْبَسْهَا

“Diese Kleidung gehört zur Kleidung der Nicht-Muslime (Kuffaar), ziehe sie nicht an!” (M)

Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

‏ ‏مَنْ تَشَبَّهَ بِقَوْمٍ فَهُوَ مِنْهُم.

“Wer eine Gruppe von Menschen nachahmt, der gehört zu ihnen.” (A)

  • Kleidung, mit der Angeberei und Wichtigtuerei bezweckt wird und Aufmerksamkeit erregt werden soll.

مَنْ لَبِسَ ثَوْبَ شُهْرَةٍ أَلْبَسَهُ اللَّهُ تَبَارَكَ وَتَعَالَى ثَوْبَ مَذَلَّةٍ يَوْمَ الْقِيَامَةِ‏

“Wer ein Kleidungsstück anzieht, um damit Aufmerksamkeit zu erregen, den wird Allaah, Der Segenreiche und Erhabene, mit einem Kleid der Erniedrigung am Jüngsten Tag bekleiden.” (AH, I, A)

Zu dieser Kleidung gehört heute auch die Markenkleidung, die nicht nach Nützlichkeitskriterien oder Preis gewählt wird, sondern einzig um damit einen höheren Status zu präsentieren und anzugeben. Dieser Markenwahn veranlasst manche sogar zur Markenpiraterie bzw. zum Kauf von derartigen Produkten, was ebenfalls haraam ist.

  • Kleidung, die den Tatbestand der Verschwendung erfüllt.

يَٰبَنِيٓ ءَادَمَ خُذُواْ زِينَتَكُمۡ عِندَ كُلِّ مَسۡجِدٖ وَكُلُواْ وَٱشۡرَبُواْ وَلَا تُسۡرِفُوٓاْۚ إِنَّهُۥ لَا يُحِبُّ ٱلۡمُسۡرِفِينَ ٣١

“Kinder Aadams! Bekleidet euch gepflegt beim Besuch jeder Moschee, esst und trinkt, doch seid nicht verschwenderisch! Gewiss, Er liebt nicht die Verschwender.” 7

كُلُوا وَتَصَدَّقُوا وَالْبَسُوا فِي غَيْرِ إِسْرَافٍ وَلَا مَخِيلَةٍ.

“Esst, spendet und kleidet euch, jedoch ohne Verschwendung und ohne Angeberei.” (N, AH)

  • Kleidung, die mit islam-widrigen Texten und Bildern bedruckt ist.

Exkurs:

Die islamische Haltung in Bezug auf Malerei, Zeichnungen und Bilder
Der Fachbegriff in diesem Zusammenhang heißt “at-taswiir التصوير“.
At-taswiir bedeutet linguistisch “das Entstehen-lassen, die Anordnung und das Unterscheiden”. Allaah (ta’aala) ist Al-musauwir, d. h. Derjenige, Der allen Seienden ihre Form gab, sie anordnete und vonein-ander unterschied.
In Mufradaatul-quraan schrieb Ar-raaghib Al-asfahaani: “Mit Assuurah ist die mit den Blicken und mit dem Verstand wahrgenommene Gestalt gemeint, mit der der Mensch privilegiert und ihm der Vorrang gegenüber vielen Seiner Geschöpfe gegeben wurde”.
Die verbotene At-taswiir-Form zur Zeit des Gesandten stand im Zusammenhang mit Statuen und Figuren, die Menschen oder Tieren ähnelten und die als Götzen angebetet und verherrlicht wurden.
Der Sinn des Verbots lag darin, alle Formen der Götzenanbeterei zu verhindern. So hat der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) zuerst alle Figuren und Zeichnungen in jeder Form und überall verboten.

‘Aischah (radial-laahu ‘anha) überlieferte diesbezüglich:

دَخَلَ عَلَيَّ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَأَنَا مُتَسَتِّرَةٌ بِقِرَامٍ فِيهِ صُورَةٌ فَتَلَوَّنَ وَجْهُهُ ثُمَّ تَنَاوَلَ السِّتْرَ فَهَتَكَهُ ثُمَّ قَالَ إِنَّ مِنْ أَشَدِّ النَّاسِ عَذَابًا يَوْمَ الْقِيَامَةِ الَّذِينَ يُشَبِّهُونَ بِخَلْقِ اللَّهِ.

“Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) trat bei mir ein, als ich einen dünnen Vorhang mit einem Bild als Sichtschutz hatte. Sein Gesicht wurde rot (vor Ärger), er zog diesen Vorhang herunter und sagte: “Gewiss, am Härtesten werden am Tage der Auferstehung die Menschen gepeinigt, die Allaahs Schöpfung nachbilden.” (M)

Später wurden die mit Bildern bedruckten Stoffe von diesem allgemeinen Verbot wieder ausgenommen:

عَنْ ‏عُبَيْدِ اللَّهِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ ‏أَنَّهُ دَخَلَ عَلَى أَبِي طَلْحَةَ الْأَنْصَارِيِّ ‏يَعُودُهُ فَوَجَدَ عِنْدَهُ ‏سَهْلَ بْنَ حُنَيْفٍ فَأَمَرَ ‏أَبُو طَلْحَةَ ‏إِنْسَانًا يَنْزَعُ نَمَطًا تَحْتَهُ فَقَالَ لَهُ سَهْلٌ ‏لِمَ تَنْزِعُ قَالَ لِأَنَّ فِيهِ تَصَاوِيرُ وَقَدْ قَالَ فِيهَا رَسُولُ اللَّهِ ‏ ‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَا قَدْ عَلِمْتَ قَالَ أَلَمْ يَقُلْ إِلَّا مَا كَانَ رَقْمًا فِي ثَوْبٍ قَالَ بَلَى وَلَكِنَّهُ أَطْيَبُ لِنَفْسِي.

“‘Ubaidul-laah Bnu-‘abdil-laah berichtete, dass er Abu-talhah Al-ansaariy einen Krankenbesuch abgestattet hat. Bei ihm fand er Sahl Bnu-hunaif. Abu-talhah wies dann einen Menschen an, eine Unterlage von unter ihm wegzuziehen. Daraufhin fragte ihn Sahl: “Weshalb lässt du sie wegziehen?” Er erwiderte: “Weil darauf Bilder abgedruckt sind, und du weißt, was der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) dazu sagte!” Er erwiderte: “Hat er etwa nicht gesagt: ‚außer einem Abdruck auf dem Stoff?” Er sagte: “Doch! Aber ich mag es so lieber.” (Maalik, T, AH)

Andere Hadiithe beinhalten eine gewisse Zurückhaltung demgegenüber:

عَنْ عَائِشَةَ قَالَتْ ‏كَانَ لَنَا سِتْرٌ فِيهِ تِمْثَالُ طَائِرٍ وَكَانَ الدَّاخِلُ إِذَا دَخَلَ اسْتَقْبَلَهُ فَقَالَ لِي رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ حَوِّلِي هَذَا فَإِنِّي كُلَّمَا دَخَلْتُ فَرَأَيْتُهُ ذَكَرْتُ الدُّنْيَا.

“‘Aischah (radial-laahu ‘anha) berichtete: “Wir hatten einen Vorhang, auf dem ein Vogel abgebildet war. Jeder, der zu uns eintrat, hatte ihn vor sich. Dann sagte mir der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam): “Hänge diesen woanders hin, denn jedes Mal, wenn ich eintrete und ihn sehe, erinnere ich mich an das Diesseits.” (M, AH, N)

Die meisten Fiqh-Gelehrten verbieten die Herstellung von Figuren und Bildern von Menschen und Tieren, während sie das Malen von Pflanzen und Gegenständen erlauben. Auch das Aufstellen von Figuren und das Aufhängen von Bildern auf eine Art, die Verehrung bzw. Verherrlichung ausdrückt, ist verboten. Spielzeugfiguren (Puppen, Lego, etc.) sind erlaubt. Auch abgedruckte Bilder auf Gardinen, Teppichen, Bezügen und Kleidungsstücken sind erlaubt, solange sie keine Verehrung darstellen.
Nach Meinung dieser Gelehrten betreten die Engel der Gnade keine Wohnstätten, in denen sich Figuren bzw. Bilder befinden, welche die Scharii’ah für verboten erklärt hat, oder in denen Hunde sind. Davon ausgenommen sind Spielsachen, Bilder ohne Tierdarstellungen und Blinden-, Jagd- und Wachhunde, usw.
Manche Gelehrte verbieten nur Bilder, die Schatten werfen, d. h. Statuen und Figuren, die verehrt werden.
Imaam Ibn-hadschar überlieferte in seinem Buch “fat-hul-baari فتح الباري” über den maalikiitischen Gelehrten Ibnul-‘arabi die Aussage, dass Figuren nach allen Gelehrten verboten sind, während es in Bezug auf Zeichnungen und Bilder vier Meinungen gibt:

– eine Gruppe, welche diese ohne Einschränkung erlaubt;

– eine Gruppe, die alles verbietet;

– eine Gruppe, die nur solche verbieten, die komplette Körper darstellen, während sie Zeichnungen von einzelnen Körperteilen erlauben; und

– eine Gruppe, die alles erlaubt, was nicht verehrt und verherrlicht wird.

Fotos und Filme sofern sie nicht die ‘Aurah abbilden, sind erlaubt, da sie kein Taswiir sind, weder im Sinne der Sprache, noch der Scharii’ah.

Die erwünschte Kleidung (Manduub-Kleidung)

Darunter versteht man schöne dezente Kleidung als Schmuck zu den unterschiedlichen Anlässen. Der Gesandte sagte:

‏مَا عَلَى أَحَدِكُمْ إِنْ وَجَدَ أَنْ يَتَّخِذَ ثَوْبَيْنِ لِيَوْمِ الْجُمُعَةِ سِوَى ثَوْبَيْ مِهْنَتِهِ.

“Weshalb soll der eine von euch, wenn er dazu im Stande ist, nicht zwei Gewänder für den Freitag, außer den Arbeitskleidern haben?” (A)

Die Pflichtkleidung (Waadschib-Kleidung)

Darunter versteht man jede Kleidung, mit der man die ‘Aurah bedeckt, sich vor Hitze und Kälte schützt und Schaden von sich abwendet. Diese Kleidung darf nicht durchsichtig und nicht körperbetonend sein.

Notes:

  1. Ursprünglich: „Taqwa“, siehe Glossar.
  2. Ursprünglich: „Aayaat“. Aayaat sind Plural von Aayah, siehe Glossar.
  3. Quraan (7:26)
  4. Ursprünglich: „haraam“, siehe Glossar.
  5. Ursprünglich: „Attaiyibaat“. Es sind Speisen, die für den normalen Geschmack genießbar sind und weder durch den Quraan, noch durch die Sunnah, Idschmaa’ (Konsens) oder Qiyas (Analogieschluss) als haraam eingestuft werden.
  6. Quraan (7:31-32)
  7. Quraan (7:31)