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Eigenschaften der Sammlung des Quraan zur Zeit des Gesandten


  • Der Quraan war noch nicht in einem Buch niedergeschrieben und nicht zusammengebunden. Er war jedoch gemäß der sukzessiven Hinabsendung in längeren und kürzeren Teilen auf verschiedenen Schreibmaterialien von den wahy-Schreibern und vielen anderen Sahaabah bereits komplett auch schriftlich festgehalten. Diese Originalaufzeichnungen befanden sich gewöhnlich im Besitz der wahy-Schreiber bzw. wurden bei den verschiedenen Sahaabah aufbewahrt. Zaid Bnu-thaabit (radial-laahu ‘anh) bemerkte zum Fehlen eines Buches zur Zeit des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) Folgendes:

قُبِضَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم وَلَمْ يَكُنِ الْقُرْآنُ جُمِعَ فِي شَيْءٍ.

Der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) verstarb, während der Quraan noch nicht in irgendeiner Form zusammengefügt war. (Ad-dair’aaquuli in al-fawaaid und Ibnu-hadschar in fathul-baari)

  • Die Aayaat innerhalb der einzelnen Suwar/Suren waren zu dieser Zeit bereits so geordnet, wie sie heute in den Masaahif vorzufinden sind.
  • Über die Frage, ob auch die Ordnung der Suren nach dem heutigen Muster der Masaahif bereits feststand, vertreten die Gelehrten unterschiedliche Meinungen.
  • Der Quraan war nach den sieben Ahruf 1 niedergeschrieben. Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

‏ ‏إِنَّ هَذَا الْقُرْآنَ أُنْزِلَ عَلَى سَبْعَةِ أَحْرُفٍ فَاقْرَءُوا مَا تَيَسَّرَ مِنْهُ.

Gewiss, dieser Quraan wurde nach sieben Ahruf hinabgesandt, so rezitiert davon, was euch erleichtert wurde. (B)

  • Entscheidend bei der Rezitation nach dem Tod des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) ist die Rezitation gemäß der Letzten Rezitation “al-‘ardatul-achiirah العرضة الأخيرة“.


Notes:

  1. Siehe Kapitel „Die sieben Ahruf“.