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Verhaltensregeln bei der Verrichtung der Notdurft


  • Keine Gegenstände zur Verrichtung der Notdurft mitnehmen, auf denen der Name Allaahs geschrieben ist. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn man befürchtet, diese Gegenstände (z. B. ein Schmuckstück) zu verlieren.
  • Das Sprechen eines Bittgebetes vor dem Betreten der Toilette:

اللَّهُمَّ إِنِّي أَعُوذُ بِكَ مِنَ الْخُبْثِ وَالْخَبَائِثِ.

al-laahum-ma in-ni a’uudhu bika minal-chubthi wal-chabaa-ith.

“Allaah, ich suche Zuflucht bei Dir vor dem Bösen und den Satanen.” (B, M, A, T, I, N, H)

  • Das Betreten der Toilette mit dem linken Fuß zuerst.
  • Das Verlassen der Toilette danach mit dem rechten Fuß zuerst und mit den Worten: غُفْرَانَك ghufraanak, “Allaah! Ich suche Deine Vergebung!”
  • Keine Unterhaltung führen auf der Toilette, außer in zwingenden Fällen.
  • Keine Verrichtung der Notdurft in Ka’bah-Richtung im Freien.
  • Keine Verrichtung der Notdurft auf Friedhöfen, im stehenden Wasser, auf offener Straße und an Plätzen, wo Menschen sich versammeln und im Schatten, da sich die Menschen im Sommer dort bevorzugt aufhalten.
  • Keine Verrichtung der Notdurft in Tierbehausungen.
  • Möglichst nicht stehend urinieren, weil dadurch Kleider bzw. Körperteile rituell verunreinigt werden könnten.
  • Die Reinigung der Ausscheidungsorgane mit ausreichender Menge von Tahuur-Wasser und bevorzugt mit der linken Hand. Ist kein Wasser vorhanden, können dafür auch feste Gegenstände (z. B. Toilettenpapier) benutzt werden.
  • Gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife