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Allgemeine Verhaltensregeln (sunanul-fitrah سنن الفطرة)


Darunter versteht man die folgenden Verhaltensregeln, die Allaah (ta’aala) den Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) auferlegt und den Muslimen nachdrücklich empfohlen hat. Sie sind Sunnah-muakkadah سنة مؤكدة.

Mit “Sunnah-muakkadah” wird eine Handlung bezeichnet, die der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sehr oft, aber nicht immer vollzog. Wer sie nicht befolgt, sündigt nicht, wer sie aber praktiziert, wird dafür von Allaah (ta’aala) belohnt.

  • Beschneidung der Jungen
    Nach den meisten Gelehrten ist die Beschneidung eine Pflicht-Handlung für jeden männlichen Muslim. Imaam Asch-schaafi’iy bevorzugt sie am siebten Tag nach der Geburt.
  • Entfernen der Scham- und Achselhaare
  • Kürzen der Finger- und Zehennägel
  • Stutzen des Schnurrbartes
  • Pflege des Vollbartes

    Tragen eines Vollbartes ist Sunnah-muakkadah. Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

خَمْسٌ مِنَ الْفِطْرَةِ الْخِتَانُ وَالِاسْتِحْدَادُ وَنَتْفُ الْإِبْطِ وَتَقْلِيمُ الْأَظْفَارِ وَقَصُّ الشَّارِبِ.

“Fünf Sachen gehören zur natürlichen Veranlagung des Menschen, der Fitrah: Die Beschneidung, das Entfernen der Schamhaare, das Zupfen der Achselhaare, das Kürzen der Nägel und das Stutzen des Schnurrbartes.” (B, M, A, T, I, N, H, Maalik)

  • Weiße bzw. graue Haare sollen nicht entfernt werden. Sie können jedoch gefärbt werden.
  • Parfümieren des Körpers und der Kleider
  • Benutzung des Siwaak vor jedem Gebet, vor der rituellen Ganz- und Teilkörperwaschung, vor der Quraan-Rezitation und beim Eintritt in die Moschee.