Im Jahr seines Herrschaftsantritts (1640) konnte unter Ibrahim I. die Festung von Asow zurückerobert werden; dies war eigentlich der erste und letzte Erfolg dieses eher schwachen Herrschers. Im Krieg mit Venedig (1645–1669) konnte nur ein Sich-Verbeißen in feste Stellungen erreicht werden: beim Feldzug auf Kreta etwa wurde die Belagerung von Kandia (der damaligen Festungshauptstadt) auf Kreta jahrelang aufrecht erhalten, ohne greifbares Ergebnis.
Zwischen 1648 und 1656 bestand – nach diplomatischen Absprachen mit dem Iran – eine venezianische Blockade der Dardanellen, um dem osmanischen Reich wirtschaftlich zu schaden. Durch die ausbleibenden Handelsverbindungen und die maritime Behinderung der osmanischen Flotte wurde auch die Verbindung der Osmanen im Mittelmeer geschwächt, sodass im Staatsrat auch die Einstellung aller Aktivitäten der osmanischen Flotte im indischen Ozean beschlossen wurde.
1648 wurden die scharii’ah-rechtlichen Normen des hanafitischen Fiqh-Werkes “multaqal-abhur” (von dem Gelehrten Ibrahim Bnu-muhammad Al-halabiy) als “Staatsgrundgesetz” festgesetzt. Damit wurde der Kontrast zwischen den westlichen und östlichen Reichsteilen – die großteils schafiitisch ausgerichtet waren – bekräftigt.
Nach immer schwereren Fehlentscheidungen und Zeichen geistiger Schwäche wurde Ibrahim I. 1648 seines Amtes enthoben und getötet.