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Einleitung


Die muslimischen Gelehrten aller Wissenschaftsbereiche des Islam und insbesondere die Gelehrten des Fachgebiets von “at-tauhiid“, vertreten übereinstimmend die Ansicht, dass der Iimaan eines Muslims nur dann vollkommen sein kann und die diesbezüglichen Erfordernisse aus dem Quraan und der Sunnah erfüllen kann, wenn er das Ergebnis eines nach-vollziehbaren intellektuellen Erkenntnisprozesses nach dem Menschen-möglichen ist. Das heißt,

– die Iimaan-Inhalte müssen in erster Linie als objektiv nach dem Menschenmöglichen verifizierbare Erkenntnisse von jedem Muslim und jeder Muslimah verinnerlicht werden und

– der Iimaan darf auf keinen Fall ein ausschließlich emotionaler bzw. irrational begründeter Glaube (im wörtlichen lexikalischen Sinne) sein, da diese der Natur von at-tasdiiq 1 widerspricht.

In der Islamologie betrachtet man nur die auf nachvollziehbaren Vernunfterkenntnissen beruhenden und objektiv belegbaren Sachverhalte und Aussagen als wahr.
Die derart persönlich erfahrenen Wahrheiten schließen die in der Wirklichkeit existenten (objektiven) und die zu systematisierenden Wahrheiten mit ein.
Deshalb sind der Erwerb von Wissen und das Streben danach unter Einsatz der Vernunft eine fundamentale religiöse Pflicht für alle Muslime ohne Ausnahme. Der Gesandte Allaahs Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte dazu:

طَلَبُ الْعِلْمِ فَرِيضَةٌ عَلَى كُلِّ مُسْلِمٍ.

Das Streben nach Wissen ist eine Pflicht, die jedem Muslim obliegt. (I)

مَنْ طَلَبَ عِلْمًا فَأَدْرَكَهُ كَانَ لَهُ كِفْلانِ مِنَ الأَجْرِ، فَإِنْ لَمْ يُدْرِكْهُ كَانَ لَهُ كِفْلٌ مِنَ الأَجْرِ.

Wer nach einem Wissen strebt und es sich aneignet, erhält dafür zwei Löhne. Sollte man es sich nicht aneignen können, so erhält man einen Lohn. (Al-baihaqiy)

Notes:

  1. Siehe dazu die Begriffsbestimmung von al-iimaan.