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Feststellung abrogierter Hadiithe


Prinzipiell versuchen die Hadiith-Gelehrten, alle Hadiithe zu berücksichtigen und zu verwenden.

Bei scheinbar sich widersprechenden Hadiithen versuchen sie, diese in Übereinstimmung zu bringen, wie dies in der Disziplin “علم مختلف الحديث ‘ilmu muchtalifil-hadiith” dargestellt wurde. Wenn diese in keiner Weise in Übereinstimmung gebracht werden können, muss festgestellt werden, welcher der beiden Hadiithe zuerst erfolgte und dann wird nur der letzte Hadiith angewendet.

Folgende Aspekte weisen auf Abrogation in der Sunnah hin:

– Offenkundige und eindeutige Hinweise im Hadiith, die darauf hinweisen, dass eine ältere Scharii’ah-Norm abgeschafft wurde, wie im Hadiith, in dem der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte: “قَدْ كُنْتُ نَهَيْتُكُمْ عَنْ زِيَارَةِ الْقُبُور فَقَدْ أُذِنَ لِمُحَمَّدٍ فِي زِيَارَةِ قَبْرِ أُمِّهِ فَزُورُوهَا فَإِنَّهَا تُذَكِّرُ الْآخِرَةَ, früher verbot ich euch die Gräber zu besuchen. Doch bereits wurde Muhammad erlaubt, das Grab seiner Mutter zu besuchen, so besucht sie, denn sie erinnern an das Jenseits.” (M, N, A, T, Maalik)
Damit gelten alle Hadiithe, die den Besuch von Friedhöfen verbieten, als abrogiert.

– Worte des Sahaabiy, welche die Abrogation belegen, wie die Aussage des Sahaabiy ‘Aliy Bnu-abi-taalib, als er sagte: “كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَمَرَنَا بِالْقِيَامِ فِي الْجِنَازَةِ ثُمَّ جَلَسَ بَعْدَ ذَلِكَ وَأَمَرَنَا بِالْجُلُوسِ, der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) gebot uns, bei einem Begräbnis stehen zu bleiben. Danach saß er dabei und wies uns an zu sitzen.” (AH)

– Bekanntwerden der Zeit des Zustandekommens der Hadiithe, wie bei folgenden Hadiithen:

‏‏عَنْ شَدَّادِ بْنِ أَوْسٍ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَتَى عَلَى رَجُلٍ بِالْبَقِيعِ وَهُوَ يَحْتَجِمُ وَهُوَ آخِذٌ بِيَدِي لِثَمَانِ عَشْرَةَ خَلَتْ مِنْ رَمَضَانَ فَقَالَ ‏أَفْطَرَ الْحَاجِمُ وَالْمَحْجُومُ.

Schaddaad Bnu-aus tradierte, dass der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) einen Mann in Al-baqii’ traf, während dieser beim Schröpfen war und er (der Gesandte) mich an der Hand hielt – es war am 18. Ramadaan – dann sagte er: “Der Schröpfer und der Geschröpfte haben das rituelle Fasten gebrochen.” (A)

‏عَنْ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ احْتَجَمَ وَهُوَ مُحْرِمٌ وَاحْتَجَمَ وَهُوَ صَائِمٌ.

Von Ibnu-‘abbaas (radial-laahu ‘anhuma) wird tradiert, dass der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sich schröpfen ließ, während er im Ihraam-Zustand war, und dass er sich schröpfen ließ, während er das rituelle Fasten vollzog.” (B)

Über verschiedene Tradierungswege wurde belegt, dass die Begebenheit des ersten Hadiith sich im Jahre acht nach der Hidschrah ereignete, und dass sich die Begebenheit des zweiten Hadiith im Jahre 10 nach der Hidschrah während der Abschiedspilgerfahrt ereignete. So gilt die Scharii’ah-Norm im zweiten Hadiith (Erlaubnis des Schröpfens während des rituellen Fastens) als abrogierend für die Scharii’ah-Norm im ersten Hadiith (Verbot des Schröpfens während des rituellen Fastens).

– Idschmaa’ (Konsens der Mudschtahid-Gelehrten), dass ein Hadiith als abrogiert gilt, wie der Konsens darüber, dass der Alkohol-Trinker nach dem vierten Mal seiner Verurteilung nicht mit der Todesstrafe bestraft wird, obwohl dies in einem Hadiith, der von vielen Gelehrten wie Abu-daawuud und At-tirmidhiy tradiert wurde, so erwähnt wird.

Wenn es nicht möglich ist, die Hadiithe nach den o. g. Kriterien voneinander zu unterscheiden, dann wird nach Möglichkeit ein Hadiith favorisiert. Man berücksichtigt dabei die bessere ‘Adaalah und die bessere Hadiith-Aufnahme und -Wiedergabe der Tradenten in den jeweiligen Tradierungsketten sowie die Einstufung des Hadiith, ob er Mutawaatir 1 ist oder nicht, usw.
Die Hadiith-Gelehrten berücksichtigen mehr als 50 verschiedene Favorisierungsaspekte bei ihrer Bewertung der verschiedenen Qualitäten der zu untersuchenden Hadiithe.

Notes:

  1. Mutawaatir ist eindeutig sicher und gesichert in Bezug auf den Tradierungsweg. Siehe die Definition Al-mutawaatir im folgenden Kapitel.