– Linguistisch ist Al-mu’allaq das Partizip Passiv des Verbs “‘al-laqa علق” und bedeutet “das Schwebende bzw. das Bedingte bzw. das von oben Aufgehängte”.
– Fachspezifisch versteht man darunter einen Hadiith, der im Namen der übriggebliebenen Tradenten überliefert wird, nachdem am Anfang seiner Tradierungskette ein Tradent oder mehrere aufeinanderfolgende Tradenten weggelassen wurden.
– In dem Sahiih-Werk von Imaam Al-buchaariy kommt Al-mu’allaq öfters vor, da er bei den wiederholten Hadiithen die komplette Tradierungskette oft nur einmal aufgeführt hat.
– Wenn Al-mu’allaq in einer Form tradiert wird, die offenkundig und unmissverständlich besagt, dass dieser Hadiith von dem betroffenen Tradenten tatsächlich tradiert wurde (wie “er sagte, machte oder tradierte”, etc.), dann gilt er als makellos (sahiih) bezogen auf den Tradenten, dem dieser Hadiith zugeschrieben wird.
Beispiel:
Zum Thema des rituellen Fastens überlieferte Imaam Al-buchaariy:
“und Yahya Bnu-kathiir يحيى بن كثير sagte über ‘Umar Bnul-hakam Bnu-thaubaan عمر بن الحكم بن ثوبان über Abu-hurairah, er sagte: “إذا قاء فلا يفطر, wenn man sich übergibt, dann bricht man sein rituelles Fasten nicht.”
– Wenn Al-mu’allaq in einer Form tradiert wird, die nicht offenkundig besagt, dass er von dem betroffenen Tradenten tatsächlich tradiert wurde (wie in der Form “es wird gesagt, gemacht bzw. tradiert”, etc.), dann gilt er nicht als makellos (sahiih) bezogen auf den Tradenten, dem dieser Hadiith zugeschrieben wird.
Beispiel:
Es wird über den Sahaabiy ‘Abdul-laah Bnus-saaib عبد الله بن السائب überliefert:
“Er sagte: “قرأ النبي صلى الله عليه وسلم المؤمنون في صلاة الصبح, der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) rezitierte im rituellen Morgengebet Suuratul-mu’minuun (Suurah Nr. 23).”