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Quellen der Fiqh-Regeln


Die wichtigsten Quellen der Fiqh-Regeln lauten:

  • Der Quraan:
    Diese Regeln im Quraan bestätigen den Charakter der Vollkommenheit des Quraan und zeigen in klarer Weise die Flexibilität der Scharii’ah auf:

وَأَمۡرُهُمۡ شُورَىٰ بَيۡنَهُمۡ

(auch für diejenigen, die) ihre Angelegenheiten gemäß der Schuura unter sich klären. 1

Diese Aayah stellt fest, dass die Regel ist, die Schuura (Beratung) in allen Angelegenheiten zu praktizieren.

وَلَهُنَّ مِثۡلُ ٱلَّذِي عَلَيۡهِنَّ بِٱلۡمَعۡرُوفِۚ

Den Ehefrauen steht (den Ehemännern gegenüber) Gleiches zu, wie es ihnen obliegt nach dem Üblichen. 2

Diese Aayah ist eine Regel für die Bestimmung von Rechten und Pflichten unter den Ehepartnern.

  • Die Sunnah:
    Der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) hat durch seinen Formulierungsstil viele kurze Sätze artikuliert, die viele Scharii’ah-Gebote erläuterten, z. B.:

الْمُسْلِمُونَ عِنْدَ شُرُوطِهِمْ.

Die Muslime halten ihre Vereinbarungen ein. (B)

إِنَّمَا الْأَعْمَالُ بِالنِّيَّاتِ.

Die Handlungen unterliegen ausschließlich ihren Absichten! (B, M)

الْحَلَالُ بَيِّنٌ وَالْحَرَامُ بَيِّنٌ.

Halaal ist eindeutig und Haraam ist eindeutig. (B, M)

  • Der idschtihaad (die Selbsturteilsfindung):
    Hier werden die Regeln aus den Texten abgeleitet.
    Beispiele:
    – Die Fiqh-Regel “der Mensch wird nach seinem Geständnis beurteilt” wird abgeleitet aus der Aayah (2:282) “فَلْيَكْتُبْ وَلْيُمْلِلِ الَّذِي عَلَيْهِ الْحَقُّ, und der Schuldner soll diktieren”.
    – Die Fiqh-Regel “Schaden ist zu beseitigen” wird abgeleitet aus dem Hadiith “لَا ضَرَرَ وَلَا ضِرَارَ, keinen Schaden sich selbst oder anderen zufügen”.
    – Die Fiqh-Regel “wenn das Gesprochene nichts aussagt, wird es vernachlässigt” wird abgeleitet aus der Vernunft.

 

Notes:

  1. Quraan (42:38)
  2. Quraan (2:228)