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at-tardschiih nach dem matn متن


(matn 1)

Folgende Regeln und Aspekte werden berücksichtigt:

  • Eine Überlieferung, in der ein Verbot (nahi) vorkommt, wird der Überlieferung vorangestellt, in der ein Gebot (amr) vorkommt, da dass Verbot vom Bösen (mafsadah) fernhält.
  • Eine Überlieferung, in der ein Gebot vorkommt, wird vorsichtshalber der Überlieferung vorangestellt, in der etwas vorkommt, was mubaah (Kann-Handlung) ist. Manche präferieren die ibaahah (mubaah-Kategorie).
  • Eine Überlieferung, in der sprachlich nichts rekonstruiert wird, wird der Überlieferung vorangestellt, in der sprachlich etwas rekonstruiert werden muss.
  • Eine Überlieferung, in der ein Verbot (nahiy) vorkommt, wird der Überlieferung vorangestellt, in der die Ibaahah vorkommt.
  • Eine Überlieferung, in der haqiiqah (Bedeutung im ursprünglichen wörtlichen Sinne) vorkommt, wird der Überlieferung vorangestellt, in der madschaaz (Bedeutung im übertragenen Sinne) vorkommt, wenn keine Indizien vorhanden sind, um madschaaz zu präferieren.
  • Eine Überlieferung, in der eine zusätzliche Erläuterung erwähnt wird, wird der Überlieferung vorangestellt, in der eine derartige zusätzliche Erläuterung nicht erwähnt wird.
  • Eine Überlieferung, in der ‘aam-Bedeutung ohne tachsiis vorkommt, wird der Überlieferung vorangestellt, in der ‘aam-Bedeutung mit tachsiis vorkommt. Manche favorisieren das Andere.
  • Eine Überlieferung, in der ein bestimmter Plural vorkommt, wird der Überlieferung vorangestellt, in der ein unbestimmter Plural vorkommt.
  • Eine Überlieferung, in der das Scharii’ah-Gebot und seine ‘illah vorkommt, wird der Überlieferung vorangestellt, in der nur das Scharii’ah-Gebot erwähnt wird.
  • Eine Überlieferung von idschmaa’, wird der Überlieferung vorangestellt, die einen Scharii’ah-Text darstellt, da idschmaa’ nicht mit der Abrogation (nas-ch) belegt wird.
  • Eine Überlieferung, in der eine Hadd-Strafe 2 verneint wird, wird der Überlieferung vorangestellt, in der die Hadd-Strafe bestätigt wird, da die Scharii’ah eigentlich dem Strafen gegenüber abgeneigt ist.
  • Eine Überlieferung, deren Bedeutung ersichtlich ist, wird der Überlieferung vorangestellt, deren Bedeutung nicht ersichtlich ist und Mühe bedarf, bis die Bedeutung festgestellt wird.
  • Eine Überlieferung, die einen Typ des wad‘iy-Gebots (hukm-wad‘iy) darstellt, wird der Überlieferung vorangestellt, die einen Typ des Takliifiy-Gebots (hukm-taklifiiy) darstellt, da das Takliifiy-Gebot von der Einstufung in einer Scharii’ah-Gebotskategorie und von der Möglichkeit der Umsetzung abhängt.
  • Eine Überlieferung, die durch andere Scharii’ah-Belege gestärkt wird, wird der Überlieferung vorangestellt, die keine solche Verstärkung durch andere Belege hat.
  • Eine Überlieferung bezüglich der Erbschaft, die von dem großen Sahaabiy Zaid Bnu-thaabit (radial-laahu ‘anh) überliefert wurde, wird der Überlieferung vorangestellt, die nicht von ihm überliefert wurde, da der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

    وَأَفْرَضُهُمْ زَيْدُ بْنُ ثَابِتٍ.

    “Der Beste unter euch bezüglich der Erbschaft ist Zaid.” (T, I, AH)

  • Eine Überlieferung bezüglich Halaal und Haraam, die von Mu’aadh Bnu-dschabal (radial-laahu ‘anh) überliefert wurde, wird der Überlieferung vorangestellt, die nicht von ihm überliefert wurde, da der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

    وَأَعْلَمُهُمْ بِالْحَلَالِ وَالْحَرَامِ مُعَاذُ بْنُ جَبَلٍ.

    “Derjenige von euch, der sich am Besten in Halaal und Haraam auskennt, ist Mu’aadh”. (T, I, AH)

  • Eine Überlieferung, die von Gelehrten aus Al-madiinah oder von den vier Imaamen Abu-haniifah, Maalik, Asch-schafi’iy und Ahmad berücksichtigt wurde, wird der Überlieferung vorangestellt, die von ihnen nicht berücksichtigt wurde.
  • Eine Überlieferung, die Interpretationen des Tradenten beinhaltet, wird der Überlieferung vorangestellt, die keine derartigen Interpretationen beinhaltet.
  • Eine Überlieferung, deren Anlass (sababul-wuruud سبب الورود ) erwähnt wird, wird der Überlieferung vorangestellt, in welcher der Anlass nicht erwähnt wird.
  • Bei zwei Überlieferungen mit ta’wiil, wird die Überlieferung präferiert, die über einen stärkeren Beleg verfügt.
  • Eine Überlieferung, die mit einer eigenen Interpretation des Tradenten begleitet wird, hat den Vorrang vor der Überlieferung, die über eine solche Interpretation nicht verfügt.

     

Notes:

  1. matn ist der Text der Überlieferung bzw. des Hadiith.
  2. hadd ist eine unveränderbare von Allaah (ta’aala) festgelegte Strafe.