Anmeldung
Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn sie schriftlich auf dem hierfür vorgesehenen Anmeldevordruck oder online erfolgt ist. Die Anmeldung gilt gleichzeitig als Antrag auf Mitgliedschaft im Islamologischen Institut. Die Lehrgangsplätze werden grundsätzlich in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.
Mitgliedschaft
Da das Institut keine Unterstützung oder Zuwendung von dritter Seite erhält (weder staatlich noch privat, weder aus dem Inland noch aus dem Ausland), müssen die entstehenden Lehrgangskosten von den Mitgliedern getragen werden.
Rücktritt
Der Rücktritt nach verbindlicher Anmeldung (auch im Krankheitsfall) muss schriftlich erfolgen. Hierfür ist eine gesonderte Abmeldung oder die persönliche Rücksprache notwendig. Ein Anspruch auf einen Platz im nächsten Semester besteht nicht. Für den Rücktritt gilt folgendes:
● Geleistete Zahlungen (Mitgliedsbeiträge) werden nicht zurückerstattet.
● Unwesentliche Änderungen in der Organisation der Lehrgänge, wie Veranstaltungsort, Ablauf, Termine, Stundenpläne, Dozenten o. ä. berechtigen nicht zum Rücktritt.
Studienblöcke (mit 90 Semesterstunden / 18 ECTS)
Pro Semester finden insgesamt sechs zweitägige Studienblöcke statt. In einem lebenswirklich orientierten, erfahrungsbezogenen Ansatz arbeiten die Studierenden in diesen Studienblöcken an theoretisch islamologischen Grundkompetenzen für die angeführten Bereiche. Die Kurse finden ausschließlich an Wochenenden (evtl. auch an gesetzlichen Feiertagen) als Blockseminare statt. Ein Kurs umfasst zwölf Tage mit jeweils mindestens sechs Unterrichtsstunden pro Tag. Der Unterricht beginnt Samstagmorgen und endet Sonntagabend.
Eigenstudium
Das in den Studienblöcken erarbeitete Basiswissen muss im Eigenstudium vor- und nachgearbeitet werden. Die Kurse können auf Tonträger aufgenommen werden, die Copyrightrechte bleiben beim Institut. Während der Studienzeit erstellen die Studierenden mindestens eine schriftliche Hausarbeit.
Kolloquien (mit 6 Semesterstunden)
Zur Vertiefung und Rekapitulation der Inhalte der verschiedenen Studienblöcke werden an jedem Studienwochenende zwei Kolloquien unter Leitung der Dozenten angeboten.
Studienverlaufskontrolle
Zur laufenden Beurteilung des Studienverlaufs ist bei allen Lehrveranstaltungen Prüfungsimmanenz gegeben, d.h. die Leistungen der Studierenden werden während des gesamten Semesters beurteilt, deshalb besteht Anwesenheitspflicht.
Prüfungen
Jedes Modul wird mit zwei Teilprüfungen abgeschlossen. Zum positiven Abschluss eines Moduls müssen 50% der Maximalpunktzahl in jeder Prüfung erreicht werden. Für den Erhalt des Islamologie-Zertifikates ist der positive Abschluss aller Module obligat. Für jede Teilprüfung sind zwei Prüfungstermine vorgesehen, zu denen die Teilnehmer sich fristgemäß schriftlich (per E-Mail) anzumelden haben. Prüfungen können einmal wiederholt werden. Die Gebühren der Prüfung und der ersten Nachprüfung sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Bei Nichtteilnahme bzw. Nicht- Anmeldung zu beiden Prüfungsterminen, ist das Institut nicht verpflichtet, Zusatztermine anzubieten. Es gilt die aktuelle Prüfungsordnung!
Hausarbeiten bzw. Referate
Während der Studienzeit erstellen die Studierenden mindestens eine schriftliche Hausarbeit bzw. ein ausgearbeitetes Referat. Hausarbeiten/Referate werden bei der Gesamtbeurteilung mit maximal 100 Punkten pro Fach gewertet.
Lehrmaterial
Die Kosten für das Lehrmaterial wie Fachbücher, Skripte, usw. sind in den Mitgliedsbeiträgen nicht enthalten.
Teilnehmerzahlen
Für alle angebotenen Studienblöcke gilt grundsätzlich eine vom Institut festgelegte Mindestteilnehmerzahl. Das Institut behält sich vor, einen Studienblock, bei dem die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, bis zum vorgesehenen Beginn abzusagen oder mit den Studierenden eine einvernehmliche Änderung zu vereinbaren.
Kursausfall
Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung auf Grund von Verhinderung des Dozenten, zu geringer Teilnehmerzahl oder sonstiger, von uns nicht beeinflussbarer Ereignisse, abzusagen. In diesem Fall ist das Institut als Träger des Lehrgangs bemüht, alle Studierenden rechtzeitig zu informieren. Ein Ersatztermin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Andere Ansprüche an das Institut als Veranstalter bestehen nicht.
Copyrightrechte
Alle Unterrichtsmaterialien (Skripte, Kopien, Kassetten, Präsentationen, Bild- und Tonaufnahmen usw.) sind nur zu privaten Studienzwecken der Lehrgangsteilnehmer bestimmt und dürfen ohne vorherige Genehmigung des jeweiligen Copyrightinhabers weder kopiert noch an Nicht-Teilnehmer weitergegeben werden. Eine schriftliche Erklärung zum Schutz der Copyrightrechte ist vor Beginn jedes Lehrganges abzugeben.
Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass die von den Teilnehmern bei der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Veranstaltungsbetriebs elektronisch gespeichert werden. Wir sichern zu, dass gespeicherte persönliche Daten ausschließlich intern genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Haftung
Eine Haftung für Schäden sowie eine Haftung für von Teilnehmern mitgeführte Gegenstände, Geräte und Kleidung, insbesondere im Falle des Abhandenkommens oder Diebstahls aus einem Veranstaltungsraum, wird nicht übernommen.
Hausordnung
Die für die jeweiligen Veranstaltungsorte geltenden Hausordnungen gelten auch unmittelbar gegenüber allen Veranstaltungsteilnehmern. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass das Rauchen an diesen Orten nicht erlaubt ist.
Sonstiges
● Änderungen und Ummeldungen seitens der Teilnehmer müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Jegliche Änderung der persönlichen Daten sind dem Institut unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Die Informationspflicht des Institutes bei Kursänderungen, Ausfall usw. entfällt bei Personen, die auf Grund unrichtiger oder veralteter Daten nicht erreichbar sind.
● Die Teilnahme an den Studiengängen erfolgt auf eigenes Risiko und in Eigenverantwortung. Für An- und Abreise zu den Unterrichtsorten sowie für Unterkunft und Verpflegung während der Teilnahme an den Studienblöcken sind die Studierenden selbst verantwortlich.
Verpflichtungserklärung
Mit der schriftlichen Anmeldung erkennt der Antragsteller die Satzung des Islamologischen Instituts und die Allgemeinen und Teilnahmebedingungen der Lehrgänge an.