Frage:
Jemand erhält eine Entschädigung aus einem Unfall. In dieser Entschädigung wird ein Zins (aufgrund mehrjähriges Verfahren) ausgewiesen. Zwei Fragen dazu:
1. Ist das aus islamischer Perspektive tatsächlich als Zins anzusehen?
2. wenn Punkt 1. mit Ja beantwortet: falls der Entschädigte in der Zwischenzeit verstorben ist, ist diese Summe für die Erben auch als Zins anzusehen? Wie sollen die Erben damit umgehen?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
zu 1. Es ist als Zins zu bewerten, weil es im Urteil auch so deklariert wird.
zu 2. Falls der Entschädigte in der Zwischenzeit verstorben ist, ist diese Summe für die Erben als Zins anzusehen und sie können nur den Betrag ohne Zinsen erben. Zinsen gehen an den Verurteilten zurück.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa- Kommission islam-wissen.com