Frage:
Zählen die Füße der Frau zu ihrer ‘Aurah?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Nach manchen hanafiitischen Gelehrten, zählen die Füße der Frau nur innerhalb des Gebets zur ‘Aurah; andere zählen die Füße nur außerhalb des Gebets dazu.
Nach den anderen Fiqh-Schulen, gehören die Füße der Frau zur ‘Aurah.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com