Frage:
Wird man für das Vollziehen einer Mubaah-Handlung belohnt?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Al-mubaah ist eine Handlung, deren Durchführung nicht belohnt und deren Unterlassung nicht sanktioniert wird, aber begleitet mit einer guten Absicht kann sie belohnt werden.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com