Frage:
Wird das rituelle Fasten durch das Spritzen von Neuroleptika annulliert?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Das rituelle Fasten wird ungültig durch:
- orale bzw. anale Zuführung von Substanzen in den Körper, unabhängig von deren Konsistenz und deren Nährwert (essen, trinken und rauchen, etc.); (für Imaam Maalik beeinträchtigt die anale Zuführung nicht das rituelle Fasten).
- Zuführung von nährwerthaltigen Substanzen in den Körper auf anderem Weg (durch die Nase bzw. das Ohr), unabhängig von deren Konsistenz (Spritzen und Medikamente ohne Nährwert annullieren das Fasten nicht);
- absichtliches Erbrechen;
- Selbstbefriedigung mit der Hand (Onanie) oder durch geschlechtliche Erregung; Samenerguss im Schlaf beeinträchtigt das rituelle Fasten nicht; und
Das absichtliche Vollziehen der o. g. Handlungen annulliert das rituelle Fasten. Deren Übertretung aus Vergesslichkeit bzw. Versehen macht das rituelle Fasten nicht ungültig.
Solange das Neuroleptika bzw. Antipsychotika keinen Nährwert hat, ist das Spritzen von dieses Medikaments während des rituellen Fastens erlaubt.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa- Kommission islam-wissen.com