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Wie wird die Totenwaschung vollzogen?


Frage:
Wie wird die Totenwaschung vollzogen?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Der Islam betont die Wichtigkeit und den Ernst der Zeit des Sterbens. Aus diesem Grund verlangt die islamische Tradition, dass Muslime ihre Sterbenden in der Sterbephase intensiv betreuen.

Dabei sollte Folgendes beachtet werden:

  • Wer im Sterbebett liegt, wird, wenn möglich, auf die rechte Seite in Ka’bah-Richtung gelagert, sonst liegt er auf dem Rücken mit den Füßen in Ka’bah-Richtung. Dabei wird sein Kopf ein wenig gehoben. Dann erinnert man ihn an das Islambekenntnis (Schahaadah: asch-hadu an la ilaaha il-lal-laah, wa asch-hadu an-na muham-madan rasuulul-laah), indem man es vorspricht. Man soll den Sterbenden nicht drängen es nachzusprechen.
  • Den Sterbenden sollen seine besten Freunde und Verwandte besuchen. Sie sollen mit ihm zusammen sein und ihm in diesem sehr schwierigen Moment Beistand leisten und Mut zusprechen. Sie sollen auch im Zustand der rituellen Gebetswaschung sein und für den Sterbenden viele Bittgebete sprechen und in seiner Nähe gut riechendes Parfüm aufstellen.
  • Beim Sterbenden soll auch die Suurah Yaa-siin (Nr. 36) leise rezitiert werden.
  • Der Sterbende soll zuversichtlich bleiben und auf ALLAAHs Vergebung und Gnade hoffen, denn der Muslim verliert auch im Sterben niemals die Hoffnung auf die Vergebung und die Gnade ALLAAHs. Nach dem Ableben werden die Augen geschlossen. Dabei rezitiert man:

بِسْمِ اللَّهِ وَعَلَى مِلَّةِ رَسُولِ اللَّهِ. اللَّهُمَّ اغْفِرْ‏ لَهُ ‏وَارْفَعْ دَرَجَتَهُ فِي الْمَهْدِيِّينَ وَاخْلُفْهُ فِي عَقِبِهِ فِي الْغَابِرِينَ وَاغْفِرْ لَنَا وَلَهُ يَا رَبَّ الْعَالَمِينَ وَافْسَحْ لَهُ فِي قَبْرِهِ وَنَوِّرْ لَهُ فِيهِ

bismil-laah, wa ‘ala mil-lati rasuulil-laah. al-laahum-maghfir lahu, warfa’ daradschatahu fil-mahdiy-yiin, wachlif-hu fi ‘aqibihi fil ghaabiriin, waghfir lana wa lahu ya rab-bal-‘aalamin, wa afsih lahu fi qabrihi, wa nau-wir lahu fih.

“Mit dem Namen ALLAAHs, und als Anhänger der Gemeinde des Gesandten ALLAAHs. ALLAAH! Vergib ihm, erhöhe seine Stellung unter den Rechtgeleiteten, unterstütze nach ihm seine Hinterbliebenen und vergib uns und ihm, o Herr der Welten! Und erweitere ihm in seinem Grab und lasse für ihn darin Licht sein.” (M)

  • Dann bindet man den Unterkiefer am Kopf nach oben. Man bedeckt den Verstorbenen mit einem Tuch und zieht ihn aus, wobei die ‘Aurah ständig bedeckt bleibt.
  • Man wartet dann solange, bis der Tod eindeutig festgestellt wird, erst danach gibt man ihn bekannt.
  • Die Durchführung der rituellen Ganzkörperwaschung (Ghusl) für den Toten ist eine Fardu-kifaayah-Handlung für die Lebenden in der Gemeinde. Auch Fehlgeburtskinder sollen rituell gewaschen werden, wenn sie einen sichtbaren Körper entwickelt haben. Die Märtyer/ Schahiid werden nicht rituell gewaschen. Wenn keine rituelle Ganzkörperwaschung durchgeführt werden kann (z. B. bei Verbrannten), soll Tayammum für den Toten vollzogen werden.
  • Man darf die ‘Aurah (die zu bedeckenden Körperteile vor Fremden) des Verstorbenen bzw. der Verstorbenen nicht sehen und nicht direkt berühren. Deshalb zieht man bei der Durchführung der rituellen Ganzkörperwaschung (Ghusl) entweder Handschuhe an oder umwickelt seine Hand mit einen Tuch. Ghusl wird von Personen des gleichen Geschlechts durchgeführt, es sei denn, der Verstorbene ist der Ehepartner oder hat die Geschlechtsreife noch nicht erreicht.
  • Es ist Sunnah die rituelle Ganzkörperwaschung für den Verstorbenen dreimal zu wiederholen und bei den ersten beiden Malen Seife mit lauwarmem Wasser zu benutzen. Beim letzten Mal soll das lauwarme Wasser mit Parfüm (z. B. Kampfer) vermischt werden. Auch der Körper soll parfümiert werden (insbesondere die Stellen, die bei der Niederwerfung den Boden berühren: Stirn, Nase, Hände, Knie, Füße). Der Verstorbene soll gut abgetrocknet werden, damit seine Totentücher nicht nass werden. Die Totentücher sollen weiß und von einfacher Qualität sein. Die Tücher bestehen aus drei Teilen, einem Teil, das vom Hals bis zu den Füßen reicht und zwei Teilen, die jeweils länger sind als der Abstand von Kopf bis Fuß, damit sie an beiden Enden zusammengebunden werden können. Für die Frau werden zusätzlich ein Gesichtsschleier und ein Tuch zum Binden der Brüste hinzugefügt. Sollten Tücher nicht verfügbar sein, wird der Verstorbene so bestattet, dass mindestens seine ‘Aurah bedeckt wird.

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa-Kommission islam-wissen.com