Frage:
Wer ist der Waliy der Frau, wenn sie keine Familienangehörigen (Vater, Bruder, etc.) hat, die die Waliy-Funktion übernehmen können?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Waliy bedeutet linguistisch im Zusammenhang der Ehe: “Interessenvertreter, Unterstützer, Beistand, Bevollmächtigter”.
Waliy als Terminus technicus in Bezug auf die Ehe ist: “eine Person, die entweder Vater, Bevollmächtigter vom Vater bzw. vom Vormund (Wasiy وصي), Blutsverwandter als ‘Asabah عصبة , Sorgepflichtiger (Kafiil كفيل) oder Staatsvertreter (Sultaan سلطان) ist, ohne deren Anwesenheit der Ehevertrag nichtig ist.”
Beim Fehlen der oben genannten Personen kann die Frau einen geschlechtsreifen, zurechnungsfähigen, vertrauenswürdigen und redlichen Muslim (wie z. B. den Imaam etc.) als ihren Waliy bestimmen.
Die Anwesenheit des Waliy beim Abschluss des Ehevertrags ist ein Rukn (unabdingbar) nach Imaam Asch-schaafi’iy und Imaam Maalik. Imaam Abu-haniifah empfiehlt unbedingt zwar die Anwesenheit und die Zustimmung des Waliy bei der Eheschließung, bewertet sie jedoch weder als Rukn, noch als Schart für die gültige Eheschließung mit einer zurechnungsfähigen geschlechtsreifen Frau.
Siehe dazu Band 5 der Islamologischen Enzyklopädie, auch unter www.islam-wissen.com:
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com