Frage:
Was sind die Belege für das Verbot für die menstruierende Frau zu fasten?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Es besteht ein Konsens unter allen Gelehrten aller Fiqh-Schulen ohne Ausnahme, dass es einer menstruierenden Frau nicht erlaubt ist zu fasten.
Der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte diesbezüglich Folgendes:
أَلَيْسَ إِذَا حَاضَتْ لَمْ تُصَلِّ وَلَمْ تَصُمْ فَذَلِكَ نُقْصَانُ دِينِهَا
Ist es nicht so, dass sie wenn sie – die Frau – ihre Periode hat, nicht betet und nicht fastet?(!)” Sie sagten: “Doch!” Er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte: “Das ist das Wenige an der religiösen Praxis bei ihr.
(Al-buchaariy 1951)
Diese authentische und makellose Überlieferung zeigt eindeutig, dass es allen Muslimen bekannt war, dass Frauen bei der Menstruation nicht fasten.
Die im Ramadaan versäumten Fastentage werden ausnahmslos nach allen Fiqh-Meinungen nachgeholt. ‘Aischah (radial-laahu ‘anha) sagte:
كَانَ يُصِيبُنَا ذَلِكَ فَنُؤْمَرُ بِقَضَاءِ الصَّوْمِ وَلَا نُؤْمَرُ بِقَضَاءِ الصَّلَاةِ.
Diese – Menstruation – hatten wir gehabt, so wurde uns geboten, das versäumte rituelle Fasten nachzuholen, während uns nicht geboten wurde, das versäumte rituelle Gebet nachzuholen. (Muslim 335 c)
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa- Kommission islam-wissen.com