Frage:
Was ist die maximale Stillzeit? Darf die Mutter ihr Kind auch schon vorher entwöhnen?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Die maximale Stillzeit beträgt zwei Jahre.
Die Mutter ist nicht dazu verpflichtet, ihr Kind für insgesamt zwei Jahre zu stillen und kann ihr Kind auch schon vorher entwöhnen.
ALLAAH (ta’aala) sagte diebezüglich:
وَٱلۡوَٰلِدَٰتُ يُرۡضِعۡنَ أَوۡلَٰدَهُنَّ حَوۡلَيۡنِ كَامِلَيۡنِۖ لِمَنۡ أَرَادَ أَن يُتِمَّ ٱلرَّضَاعَةَۚ وَعَلَى ٱلۡمَوۡلُودِ لَهُۥ رِزۡقُهُنَّ وَكِسۡوَتُهُنَّ بِٱلۡمَعۡرُوفِۚ لَا تُكَلَّفُ نَفۡسٌ إِلَّا وُسۡعَهَاۚ لَا تُضَآرَّ وَٰلِدَةُۢ بِوَلَدِهَا وَلَا مَوۡلُودٞ لَّهُۥ بِوَلَدِهِۦۚ وَعَلَى ٱلۡوَارِثِ مِثۡلُ ذَٰلِكَۗ فَإِنۡ أَرَادَا فِصَالًا عَن تَرَاضٖ مِّنۡهُمَا وَتَشَاوُرٖ فَلَا جُنَاحَ عَلَيۡهِمَاۗ وَإِنۡ أَرَدتُّمۡ أَن تَسۡتَرۡضِعُوٓاْ أَوۡلَٰدَكُمۡ فَلَا جُنَاحَ عَلَيۡكُمۡ إِذَا سَلَّمۡتُم مَّآ ءَاتَيۡتُم بِٱلۡمَعۡرُوفِۗ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ وَٱعۡلَمُوٓاْ أَنَّ ٱللَّهَ بِمَا تَعۡمَلُونَ بَصِيرٞ ٢٣٣
Die Gebärenden stillen ihre Geborenen zwei volle Jahre für denjenigen, der die Stillzeit vollständig durchführen will. Demjenigen, dem geboren wurde, obliegt ihre Versorgung und ihr Bekleiden nach dem Üblichen. Einer Seele wird nicht auferlegt außer, was sie vermag. Weder einer Gebärenden darf wegen ihres Geborenen Schaden zugefügt werden, noch demjenigen, dem geboren wurde, wegen seines Geborenen; und dem Erben obliegt Gleiches wie dies. Sollten beide sich zum Abstillen in gegenseitigem Einvernehmen und nach Beratung entschließen, dann ist es für beide keine Verfehlung. Wenn ihr eure Kinder (durch andere) stillen lassen wollt, dann ist es keine Verfehlung für euch, wenn ihr das gebt, was ihr vereinbart habt, nach dem Üblichen. Erweist euch ehrfürchtig ALLAAH gegenüber und wisst, dass ALLAAH gewiss dessen, was ihr tut, allsehend ist. (Quraan 2:233)
Mehr Informationen diesbezüglich, findest du unter dem folgenden Link auf unserer Internetseite www.islam-wissen.com, sowie im Band 5 der Islamologischen Enzklopädie:
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com