Frage:
Wann und wie wird die Zakaah auf Gold und Silber entrichtet?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Voraussetzungen, die Gold und Silber zakaah-pflichtig machen:
- Überschreiten des Nisaab: Der Nisaab von Gold entspricht dem aktuellen Wert von 85 g Gold.
Der Nisaab von Silber entspricht dem aktuellen Wert von 595 g Silber. Der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:
لَيْسَ فِيمَا دُونَ خَمْسِ أَوَاقٍ مِنَ الْوَرِقِ صَدَقَةٌ.
“Unter fünf Awaaq von Silber (gibt es) keine Zakaah.” (B, M)
5 Awaaq entsprechen 595 Gramm.
- Fälligkeit der Abgabefrist: Die Zakaah ist innerhalb eines Lunarjahres zu entrichten.
- Überschreiten des Mindestbesitzzeitraumes: Man muss ein Mondjahr lang im Besitz dieser Edelmetalle sein.
- Besitz, Eigentum und uneingeschränkte Verfügungsgewalt
Die Zakaah für Gold und Silber beträgt 2,5% vom aktuellen Gesamtwert – d.h. nach dem aktuellen Gold- bzw. Silberpreis.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com