.
.

.

Sind Online-Auktionen erlaubt?


Frage:
Sind Online-Auktionen erlaubt?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Online-Auktionen sind erlaubt, solange die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1.) die verkaufte Sache muss existent sein,

2.) die verkaufte Sache muss an sich ein erlaubtes und ein nützliches Vermögen (maalun mutaqauwim مال متقوم) im Sinne der Scharii’ah darstellen,

3.) die verkaufte Sache muss so beschaffen sein, dass sie beim Vertragsschluss dem Käufer übergeben bzw. geliefert werden kann,

4.) die verkaufte Sache muss bekannt sein. (Sowohl Art, Gattung, Wesen, Attribute, Menge, etc. müssen für beide Vertragsparteien exakt bekannt sein, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.)

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa- Kommission islam-wissen.com