Frage:
Sind Glücks- und Gewinnspiele, wie z. B. Lotto, erlaubt, wenn man die Absicht hat, den gewonnenen Gewinn zu spenden?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Glücks- und Gewinnspiele, wie z. B. Lotto, sind haraam; auch wenn die Absicht hat, den gewonnenen Gewinn zu spenden.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa- Kommission islam-wissen.com