Frage:
Zählt man als Reisender, wenn man in einer anderen Stadt zum Studieren wohnt und seine Eltern in der “Heimatstadt” besucht?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Wenn man in einer anderen Stadt nur zum Studieren wohnt, ohne dabei die Absicht zu haben diese Stadt zu seiner permanenten Heimatstadt (Arabisch: Al-watanul-asliy) zu machen, so bleibt die Stadt in welcher die Eltern leben und in welcher man aufgewachsen ist, weiterhin die Heimatstadt (Arabisch: Al-watanul-asliy).
Aufgrund dessen gilt man nach den Hanafiiten nicht als Reisender, wenn man seine Heimatstadt (Arabisch: Al-watanul-asliy) besucht. D. h. das Verkürzen der rituellen Pflichtgebete (Arabisch: Al-qasr) ist vor Ort nicht erlaubt.
Bemerkung:
Das Verkürzen der rituellen Pflichtgebete (Arabisch: Al-qasr) ist während der An- und Rückreise erlaubt.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com