Frage:
Ist es erlaubt, auf Weihnachtsmärkten orientalische Nahrungsmittel zu verkaufen bzw. diese zu besuchen?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Die Weihnachtsmärkte gehen zurück auf spätmittelalterliche Verkaufsmessen und – häufig eintägige – Märkte, die den Bürgern zu Beginn der kalten Jahreszeit die Möglichkeit gaben, sich mit Fleisch und winterlichem Bedarf einzudecken. Im 14.Jahrhundert kam der Brauch auf, Handwerkern wie Spielzeugmachern, Korbflechtern oder Zuckerbäckern zu erlauben, Verkaufsstände für die Kleinigkeiten auf dem Markt zu errichten, die die Kinder zu Weihnachten geschenkt bekamen; auch Stände mit gerösteten Kastanien, Nüssen und Mandeln gab es damals bereits.
(Erst) seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden die Märkte zu einem festen Element des vorweihnachtlichen Brauchtums. (https://de.wikipedia.org/wiki/Weihnachtsmarkt)
Demnach sind Weihnachtsmärkte eigentlich nur “Verkaufsmessen”, welche zu einer bestimmten Jahreszeit veranstaltet werden.
Der Verkauf von orientalischen Lebensmitteln auf Weihnachtsmärkten ist unter der Berücksichtigung der oben genannten Fakten erlaubt.
Ebenfalls ist es erlaubt, Weihnachtsmärkte zu besuchen.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa- Kommission islam-wissen.com