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Muss nach den Hanafiiten das rituelle Witr-Gebet bei Versäumnis nachgeholt werden?


Frage:
Muss nach den Hanafiiten das rituelle Witr-Gebet bei Versäumnis nachgeholt werden?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Da nach Imaam Abu-haniifah das rituelle Witr-Gebet eine Waadschib-Handlung ist, muss es bei Versäumnis nachgeholt werden.

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa-Kommission islam-wissen.com