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Muss man eine Arbeit oder eine Wohnung haben um heiraten zu dürfen?


Frage:
Muss man eine Arbeit oder eine Wohnung haben um heiraten zu dürfen?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Konsens herrscht darüber, dass eine Eheschließung für die diejenigen Personen haraam ist, die beabsichtigen oder bei denen erfahrungsgemäß davon auszugehen ist, dass sie sich dem zukünftigen Ehepartner gegenüber ungerecht verhalten.
Darunter fällt beispielsweise die Unfähigkeit für den angemessenen finanziellen Unterhalt der Familie zu sorgen.
Selbst wenn der Heiratswillige befürchtet, das Zina-Verbot zu übertreten, aber vorher schon weiß, dass er seine Pflichten gegenüber dem Ehepartner nicht erfüllen kann, ist die Ehe für ihn nicht erlaubt. Hier kollidieren das natürliche Verlangen nach Intimität und die zwingend gebotene Aufforderung zur Unterlassung der Ehe bei Nichterfüllung ihrer Voraussetzungen. In diesem Falle kommt die Fiqh-Regel “Kollidiert eine Halaal-Norm mit einer Haraam-Norm, so obsiegt das Verbotene” zum Tragen.
Sowohl der Quraan und als auch die Sunnah mahnen zu diesem Verhalten:

وَلۡيَسۡتَعۡفِفِ ٱلَّذِينَ لَا يَجِدُونَ نِكَاحًا حَتَّىٰ يُغۡنِيَهُمُ ٱللَّهُ مِن فَضۡلِهِۦۗ

“Diejenigen, die keine Heiratsmöglichkeit finden, sollen keusch bleiben, bis ALLAAH sie von Seiner Gunst reich macht.” 1

يَا مَعْشَرَ الشَّبَابِ مَنْ اسْتَطَاعَ ‏الْبَاءَةَ ‏فَلْيَتَزَوَّجْ (…) وَمَنْ لَمْ يَسْتَطِعْ فَعَلَيْهِ بِالصَّوْمِ فَإِنَّهُ لَهُ ‏وِجَاءٌ

“Ihr jungen Leute! Wer von euch die Ehepflichten erfüllen kann, so soll er heiraten, (…). Doch wer es nicht vermag, so soll er fasten, denn dies ist ein Schutz für ihn.” (B)

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa- Kommission islam-wissen.com

Notes:

  1. (Quraan 24:33)